Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Königsberg Nm./Cüstrin | Mark Brandenburg | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
22. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Lindow Nr. 19 aus den Landgemeinden Groß Kirschbaum und Lindow und den Gutsbezirken Groß Kirschbaum und Lindow (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Lindow.
7. 7. 1874
Eingliederung des Gutsbezirks Lagow, Schloß (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Schloß Lagow in den Gutsbezirk Groß Kirschbaum.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Lindow Nr. 18 mit den Landgemeinden Groß Kirschbaum und Lindow und den Gutsbezirken Groß Kirschbaum und Lindow (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
12. 4. 1901
Eingliederung von 2 Dorfauenparzellen2 in die Landgemeinde Lindow.
3. 1907
Eingliederung der Landgemeinde Groß Kirschbaum (teilweise)3 in den Gutsbezirk Lagow, Forst im Amtsbezirk Königliches Forstrevier Lagow.
17. 11. 1908
Eingliederung der Landgemeinde Groß Kirschbaum (teilweise)4 in den Gutsbezirk Lagow, Forst im AmtsbezirkKönigliches Forstrevier Lagow.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19195.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden
3. 2. 1941
Der Amtsbezirk Lindow umfaßt die Landgemeinden Groß Kirschbaum und Lindow (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Lindow.
4. 2. 1941
Eingliederung der Gemeinden Großkirschbaum und Lindow in den Heeresamtsbezirk Wandern;
Auflösung des Amtsbezirks Lindow.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lindow): | ||||
- | 22. | 6. | 1874: | Rittergutsbesitzer Zimmermann in Lindow für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1941: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Am großen Bechensee im Buchwald belegene Wiese von 4,0390 ha. |
2 | Insgesamt 0,0652 ha. |
3 | 199, 8391 ha nebst einer Wegeparzelle von 0,4666 ha. |
4 | 1 Parzelle. |
5 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
7 | Wiese und Holzung von insgesamt 3,4830 ha. |
8 | Wiese von 1,1130 ha./td> |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Königsberg Nm./Cüstrin | Mark Brandenburg | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 10. 2018.