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Amtsbezirk Neu Tornow

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872. Es gelten

1. 8. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neu Tornow Nr. 22 aus den Landgemeinden Gabow, Neu Tornow und Schiffmühle (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuenhagen.

10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Neu Tornow Nr. 22 mit den Landgemeinden Gabow, Neu Tornow und Schiffmühle (3 Gemeinden).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.

16. 6. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Grabow (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Hohenkränig in die Landgemeinde Neu Tornow.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Gabow (teilweise)4 in die Gemeinde Neu Tornow.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neu Tornow umfaßt die Gemeinden Gabow, Neu Tornow und Schiffmühle (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 10. 2018.