Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Königsberg Nm./Cüstrin | Mark Brandenburg | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 7. 1874
Bildung des Gutsbezirks Schawin aus dem Vorwerk Schawin.
1. 8. 1874
Bildung des Amtsbezirks Hohen Lübbichow Nr. 5 aus den Landgemeinden Bellinchen, Hohen Lübbichow und Nieder Lübbichow und den Gutsbezirken Hohen Lübbichow und Schawin (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Hohen Lübbichow.
IV. Quartal 18761
Eingliederung aus der Landgemeinde Lunow (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Neuendorf, Kreis Angermünde, in die Landgemeinde Bellinchen.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Hohen Lübbichow Nr. 5 mit den Landgemeinden Bellinchen, Hohen Lübbichow und Nieder Lübbichow und den Gutsbezirken Hohen Lübbichow und Schawin (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
?
Umbenennung Hohen Lübbichow in Hohenübbichow.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden
Eingliederung des Gutsbezirks Schawin in die Stadtgemeinde Zehden.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Hohenlübbichow (teilweise)8 in die Gemeinde Nieder Lübbichow.
1. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinde Hohenlübbichow (teilweise)9 in die Gemeinde Nieder lübbichow.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden Bellinchen (teilweise)10 und Nieder Lübbichow (teilweise)11 in die Gemeinde Hohenlübbichow.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hohenlübbichow umfaßt die Gemeinden Bellinchen, Hohenlübbichow und Nieder Lübbichow (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Hohen Lübbichow/Hohenlübbichow): | ||||
- | 1. | 8. | 1874: | Administrator Barths in Hohen Lübbichow für 6 Jahre, |
- | 12. | 8. | 1880: | Administrator Barths in Hohen Lübbichow für weitere 6 Jahre, |
- | 6. | 8. | 1886: | Administrator Barths in Hohen Lübbichow für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1925: | Administrator Buhrow in Hohenlübbichow, |
- | . | . | 1930: | Administrator Buhrow in Hohenlübbichow,, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | Förster Rapsch in Nieder Lübbichow, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Am 27. 12. 1876 verkündet. |
2 | Zehdener Schöpfwerk der Entwässerungs-Corporation des Zehdener Bruchs. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Die sogenannte Nieder Lübbichower Wassermühle mit dazu gehörigem Land. |
6 | Das sogenannte Ziegeleigrundstück von Bellinchen mit den dazu gehörigen Ländereien, sowie das sogenannte Forsthaus, früher Jagen 21. |
7 | Ohne: die sogenannte Nieder Lübbichower Wassermühle mit dazu gehörigem Land, das sogenannte Ziegeleigrundstück von Bellinchen mit den dazu gehörigen Ländereien, sowie das sogenannte Forsthaus, früher Jagen 21. |
8 | 7.6249 ha. |
9 | 0,5296 ha. |
10 | 2,0125 ha. |
11 | 2,4490 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Königsberg Nm./Cüstrin | Mark Brandenburg | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 10. 2018.