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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
1. 8. 1874
Bildung des Amtsbezirks Darrmietzel Nr. 46 aus der Landgemeinde Darrmietzel (1 Gemeinde).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Dürrmietzel.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Darrmietzel Nr. 46 mit der Landgemeinde Darrmietzel (1 Gemeinde).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
12. 7. 1901
Eingliederung einer Dorfauenparzelle1 in die Landgemeinde Darrmietzel.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Darrmietzel umfaßt die Gemeinde Darrmietzel (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Darrmietzel.
1. 8. 1874
Bildung des Amtsbezirks Alt Drewitz Nr. 47 aus den Landgemeinden Alt Drewitz, Alt Schaumbur, Calenzig und Zorndorf (teilweise) (3 1/2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Calenziger Rieschen.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Alt Drewitz Nr. 47 mit den Landgemeinden Alt Drewitz, Alt Schaumburg und Calenzig (3 Gemeinden).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Darrmietzel): | ||||
- | 1. | 8. | 1874: | Schulze Jänicke in Dürrmietzel für 6 Jahre, |
- | . | 1880 | ?: | Jänicke in Dürrmietzel für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1925: | Gemeindevorsteher Jaenicke in Darmietzel, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1930: | Gemeindevorsteher ? In Darmietzel, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | Bürgermeister ? in Darmietzel, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Einschließlich der Dorfstraße, 3,8962 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 10. 2018.