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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 9. 1874
Bildung des Amtsbezirks Behlendorf Nr. 16 aus den Landgemeinden Behlendorf und Heinersdorf und den Gutsbezirken Behlendorf und Heinersdorf (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Behlendorf.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk ): | ||||
- | 7. | 9. | 1874: | |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 3 Parzellen einschließlich der Dorfstraße, insgesamt 3,1796 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 30 Parzellen. |
5 | 61 Parzellen. |
6 | 6 Parzellen. |
7 | 3,2550 ha. |
8 | 3,6530 ha. |
9 | 0,0150 ha. |
10 | 52,7455 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 11. 11. 2018.