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Stadt Schönebeck

1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Groß Salze umfaßt die Stadtgemeinde Groß Salze (1 Gemeinde).
Der Ortspolizeibezirk Schönebeck umfaßt die Stadtgemeinde Schönebeck (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

?. ?. 1894
Eingliederung der Landgemeinde Alt Salze aus dem Amtsbezirk ? in die Stadtgemeinde Groß Salze.

?. ?. 1913?
Eingliederung der Landgemeinden Elbenau und Grünewalde aus ? in die Stadtgemeinde Schönebeck.

?. ?. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Felgeleben aus dem Amtsbezirk Gnadau in die Stadtgemeinde Schönebeck.

?. ?. 1926
Umbenennung der Stadtgemeinde Groß Salze in Salzelmen.

1. 2. 1932
Zusammenschluß der Stadtgemeinden Bad Salzelmen und Schönebeck und der Landgemeinde Frohse a./Elbeaus dem Amtsbezirk Frohse zur neuen Stadtgemeinde Schönebeck-Bad Salzelmen.

27. 2. 1932
Umbenennung der Stadt Schönebeck-Bad Salzelmen in Schönebeck.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.;
Umbenennung der Stadtgemeinde Schönebeck in Stadt Schönebeck.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Schönebeck umfaßt die Stadt Schönebeck (1 Gemeinde).


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 6. 8. 2005.