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1. 4. 1941
Bildung der Bürgermeisterei Marlingen aus den Gemeinden Kubern und Marlingen, bisher Kanton Werningen.
Sie wird zunächst verwaltet vom Bürgermeister in Marlingen.
1. 4. 1944
Eingliederung der Gemeinde Marlingen (teilweise)1 in die Stadt und den Stadtkreis Metz.
1. 9. 1944
Die Bürgermeisterei Marlingen umfaßt die Gemeinden Kubern und Marlingen (2 Gemeinden).
Sie wird zuletzt verwaltet vom Bürgermeister in Marlingen.
Bürgermeister (Bürgermeisterei Marlingen): | ||||
- | 1. | 4. | 1941: | ? aus ? (kommissarisch?), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1944: | ?. |
Fußnote: | |
1 | Teilfläche der früheren Gemeinde Auningen (Parzellen des Gutshofes Orlen und der Anlagen des Flugplatzes Frescaty): Übernahme in die Metzer Gemarkung Mühlen; Teilfläche der früheren Gemeinden Marlingen (Parzellen Am Bradenhof und an der Blaubachstraße, Frescatystraße und St.-Privat-Straße, ferener eine Gastwirtschaft bei der ehemaligen Zeppelinhalle): Übernahme in die Metzer Gemarkung Montenich. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 3. 2012.