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14. 4. 1941
Die bisher jugoslawischen Bezirkshauptmannschaften Dravograd (teilweise) tritt zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain mit dem Sitz der Verwaltung in Veldes.
Vorläufige Umbenennung der Bezirkshauptmannschaft Dravograd in Unterdrauburg.
16. 6. 1941
Einführung der RM-Währung.
25. 6. 1941
VO über die Verwaltung der Gemeinden1.
4. 7. 1941
Verdeutschung von Ortsnamen an Reichsbahnstrecken.
1. 8. 1941
Vorläufige Aufrechterhaltung der Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg.
14. 10. 1941
2. VO über die Verwaltungsgliederung2.
15. 11. 1941
Verlegung des Sitzes des Chefs der Zivilverwaltung in den bestzten Gebieten Kärntens und Krains von Veldes nach Klagenfurt.
20. 1. 1942
Auflösung der Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg;
Unterstellung der Gemeinde Unterdrauburg unter die Verwaltung des Landrats in Wolfsberg, Reichsgau Kärnten;
Unterstellung der Gemeinden Gutenstein, Mieß, Prävali und Schwarzenbach unter die Verwaltung des Landrats in Völkermarkt, Reichsgau Kärnten.
4. 3. 1942
Einführung der Landschaftsbezeichnung Mießtal für die von den Landkreisen Völkermarkt und Wolfsberg, Reichsgau Kärnten, betreuten Teile des besetzten Gebietes.
24. 4. 1942
Rückwirkende Einführung des deutschen Bürgerlichen Rechts in den besetzten Gebietes Kärntens und Krains zum
1. 6. 1942
Einführung des deutschen Straßenverkehrsrechts in den besetzten Gebietes Kärntens und Krains zum 6. 4. 19413.
19. 9. 1942
Einführung der VO über die Strafrechtspflege in den besetzten Gebietes Kärntens und Krains.
1. 10. 1942
Einführung der VO über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains4.
1. 11. 1942
Aufhebung der Polizeigrenze zwischen dem Deutschen Reich und dem Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain.
1. 1. 1945
Die Gemeinde Unterdrauburg, Markt, steht unter die Verwaltung des Landrat in Wolfsberg, Reichsgau Kärnten;
Die Gemeinden Gutenstein, Markt, Mieß, Prävali und Schwarzenbach stehen unter der Verwaltung des Landrats in Völkermarkt, Reichsgau Kärnten.
Politischer Kommissar (Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg): | |||||
- | . | . | 1941: | ?, | |
- | . | . | 1942: | ?. |
Fußnoten: | ||
1 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
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2 | Die Landkreise werden weiterhin durch politische Kommissare geführt. | |
3 | Kennzeichen an Kraftfahrzeugen: K. | |
4 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 3. 2003.