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14. 4. 19411
Die bisher jugoslawische Gemeinde Dolsko, Draubanschaft, tritt zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Draubanat vom ?.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinde Dolsko in Douschko.
27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19412.
?
Umbenennung der Gemeinde Douschko in Weinthal.
1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains3.
1. 8. 1944
Bildung des Amtsbezirks Weinthal aus der Gemeinde Weinthal und der Gemeinde Lustthal, bisher Amtsbezirk Podgoritz (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Weinthal.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Weinthal umfaßt die Gemeinden Lustthal und Weinthal (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Weinthal.
Amtskommissar (Amtsbezirk Weinthal): | ||||
- | 25. | 2. | 1943: | ? in Weinthal4. |
Fußnoten: | |
1 | Der Erlaß der Führers über die vorläufige Verwaltung in den besetzten ehemals österreichischen Gebieten Kärntens und der Krain datiert vom 14. April 1941. Die Übernahme des Gebietes Oberkrain durch den Chef der Zivilverwaltung erfolgte am 30. 4. 1941. |
2 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
3 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
4 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 12. 2012.