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Amtsbezirk Wocheiner-Feistritz

14. 4. 19411
Die bisher jugoslawischen Gemeinden Bohinjska Bistrica und Bohinjska Srednja, Draubanschaft, treten zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Draubanat vom ?.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden

27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19412.

4. 7. 1941
Bestätigung des Namen

1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains3.

1. 4. 1944
Bildung des Amtsbezirks Wocheiner-Feistritz aus den Gemeinden Wocheiner-Feistritz und Wocheiner-Mitterdorf (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Wocheiner-Feistritz.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wocheiner-Feistritz umfaßt die Gemeinden Wocheiner-Feistritz und Wocheiner-Mitterdorf (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Wocheiner-Feistritz.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 12. 2012.