Zurück zu:
| Städte, Amtsbezirke und Gemeinden | Radmannsdorf | Kärnten und Krain – besetzte Gebiete | Leitseite |

 

Amtsbezirk Neumarktl

1. 8. 1941
Eingliederung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina aus dem Landkreis Krainburg in den Landkreis Radmannsdorf.

8. 8. 1941
Aussetzung1 der Zuteilung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina zum Landkreis Radmannsdorf.

15. 10. 1941
Endgültige Eingliederung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina aus dem Landkreis Krainburg in den Landkreis Radmannsdorf.

1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains2.

1. 4. 1944
Bildung des Amtsbezirks Neumarktl aus der Stadt Neumarktl und den Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Neumarktl.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neumarktl umfaßt die Stadt Neumarktl und die Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Neumarktl.



Zurück zu:
| Städte, Amtsbezirke und Gemeinden | Radmannsdorf | Kärnten und Krain – besetzte Gebiete | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2012.