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6. 4. 1941
Einmarsch deutscher Truppen in Jugoslawien1.
?. 4. 1941
Deutsche Besetzung der Stadt Radovljica.
14. 4. 19412
Die bisher jugoslawische Bezirkshauptmannschaft Radovljica, Draubanschaft, tritt zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains3.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Draubanat vom ?.
Vorläufige Umbenennung der Bezirkshauptmannschaft Radovljica in Radmannsdorf.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Radmannsdorf.
Vorläufige Einführung der früheren deutsch-österreichischen Ortsnamen.
27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19414.
4. 7. 1941
Endgültige Einführung deutscher Ortsnamen.
1. 8. 1941
Bildung des Landkreises Radmannsdorf aus den Bezirkshauptmannschaften Radmannsdorf5 und Krainburg (teilweise)6 (22 Gemeinden).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Radmannsdorf.
8. 8. 1941
Aussetzung der Zuteilung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Kaier, Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina zum Landkreis Radmannsdorf7.
14. 10. 19418
2. Verordnung über die Verwaltungsgliederung.
15. 10. 1941
Endgültige Eingliederung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Kaier9, Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina aus dem Landkreis Krainburg in den Landkreis Radmannsdorf.
15. 11. 1941
Verlegung des Sitzes des Chefs der Zivilverwaltung in den bestzten Gebieten Kärntens und Krains von Veldes nach Klagenfurt.
4. 3. 1942
Einführung der Landschaftsbezeichnung Oberkrain für den Bereich der Landkreise Krainburg, Radmannsdorf und Stein.
1. 11. 1942
Aufhebung der Polizeigrenze zwischen dem Deutschen Reich und dem Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains10.
1. 1. 1945
Der Landkreis Radmannsdorf11 in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains umfaßt 19 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Radmannsdorf.
Politischer Kommissar/Landrat12 (Bezirkshauptmannschaft/Landkreis13 Radmannsdorf): | ||||
- | . | 4. | 1941: | ?, |
- | . | 5. | 1942: | Landrat Dr. Hinteregger versetzt von Hermagor nach Radmannsdorf14. |
Fußnoten: | |
1 | Kapitulation der jugoslawischen Truppen am 17. 4. 1941. |
2 | Der Erlaß der Führers über die vorläufige Verwaltung in den besetzten ehemals österreichischen Gebieten Kärntens und der Krain datiert vom 14. April 1941. Die Übernahme des Gebietes Oberkrain durch den Chef der Zivilverwaltung erfolgte am 30. 4. 1941. |
3 | Sitz des Chefs der Zivilverwaltung in Veldes. |
4 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
5 | Städte Aßling und Radmannsdorf; Markt Kropp; Gemeinden Bresiach, Bresnitz, Göriach, Habern, Karner-Vellach, Kronau, Lees, Lengenfeld-Meistern, Ratschach-Matten, Reifen, Steinbichl, Veldes, Vigaun, Wocheiner-Feistritz und Wocheiner-Mitterdorf. |
6 | Stadt Neumarktl und Gemeinden Kaier, Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina. |
7 | Bis zur Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Krainburg und Radmannsdorf. |
8 | Die Landkreise werden weiterhin durch politische Kommissare geführt. |
9 | Einschließlich der Katastralgemeinde Birkendorf der Gemeinde Naklas. |
10 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
11 | 1941: 48.923 Einwohner. |
12 | Ab 1. 2. 1942. |
13 | Ab 1. 8. 1941. |
14 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 1. 2012.