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14. 4. 19411
Die bisher jugoslawische Stadt Jesenice und die Gemeinde Koroska Bela, Draubanschaft, treten zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Draubanat vom ?.
Vorläufige Umbenennung
27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19412.
4. 7. 1941
Bestätigung der Namen
15. 10. 1941
Eingliederung der Gemeinde Karner-Vellach in die Stadt Aßling.
1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains3.
1. 10. 1943
Eingliederung der Gemeinde Göriach (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Veldes in die Stadt Aßling.
1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Aßling umfaßt die Stadt Aßling5 (1 Gemeinde).
Gemeindekommissar (Stadt Aßling): | ||||
- | 19. | 4. | 1941: | Karl Luckmann aus Aßling6, |
- | . | . | 1942: | ? in Aßling7. |
Fußnoten: | |
1 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
2 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
3 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
4 | Katastralgemeinde Hart. |
5 | 1941: 11.874 Einwohner. |
6 | 17. 4. 1942 von Partisanen erschossen. |
7 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2012.