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14. 4. 19411
Die bisher jugoslawischen Gemeinden Besnica, Cerklje na Gorenjskem, Golnik, Jezersko, Kovor, Krize, Mavcice, Naklo, Preddvor, Predoslje, Sencur, Smartno pod Smarno Goro und Smlednik, Draubanschaft, treten zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Draubanat vom ?.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden
27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19412.
4. 7. 1941
Bestätigung der Namen
1. 8. 1941
Eingliederung der Gemeinde Kaier in den Landkreis Radmannsdorf.
8. 8. 1941
Aussetzung3 der Zuteilung der Gemeinde Kaier zum Landkreis Radmannsdorf.
15. 10. 1941
Eingliederung der Gemeinde Naklas (teilweise)4 in die Gemeinde Kaier;
Endgültige Eingliederung der Gemeinde Kaier in den Landkreis Radmannsdorf.
1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains5.
Fußnoten: | |
1 | Der Erlaß der Führers über die vorläufige Verwaltung in den besetzten ehemals österreichischen Gebieten Kärntens und der Krain datiert vom 14. April 1941. Die Übernahme des Gebietes Oberkrain durch den Chef der Zivilverwaltung erfolgte am 30. 4. 1941. |
2 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
3 | Bis zur Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Krainburg und Radmannsdorf. |
4 | Katastralgemeinde Birkendorf. |
5 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2012.