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14. 4. 1941
Die bisher jugoslawische Stadt Trzic, Draubanschaft, tritt zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain.
Vorläufige Umbenennung der Bezirkshauptmannschaft Trzic in Neumarktl.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden
27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19411.
4. 7. 1941
Bestätigung der Namen
1. 8. 1941
Eingliederung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina aus dem Landkreis Krainburg in den Landkreis Radmannsdorf.
8. 8. 1941
Aussetzung2 der Zuteilung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina zum Landkreis Radmannsdorf.
15. 10. 1941
Endgültige Eingliederung der Stadt Neumarktl und der Gemeinden Sankt Anna unter dem Loibl und Sankt Katharina aus dem Landkreis Krainburg in den Landkreis Radmannsdorf.
Gemeindekommissar (Stadt Neumarktl): | ||||
- | . | . | 1941: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Der Erlaß der Führers über die vorläufige Verwaltung in den besetzten ehemals österreichischen Gebieten Kärntens und der Krain datiert vom 14. April 1941. Die Übernahme des Gebietes Oberkrain durch den Chef der Zivilverwaltung erfolgte am 30. 4. 1941. |
2 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
3 | Bis zur Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Krainburg und Radmannsdorf. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2012.