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14. 4. 19411
Die bisher jugoslawische Stadt Skofja Loka und die Gemeinden Stara Loka, Strazisce, Trata und Zminec Draubanschaft, treten zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Draubanat vom ?.
Vorläufige Umbenennung der Stadt Skofja Loka in Bischoflack.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden
12. 6. 1941
Umbenennung der Stadt Bischoflack in Laak an der Zaier .
27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19412.
4. 7. 1941
Umbenennung der Gemeinde Straschische in Wart;
Bestätigung der Namen
15. 10. 1941
Eingliederung der Gemeinden
Bildung der Gemeinde Safnitz aus den Gemeinden Altlak (teilweise)7 und Wart (teilweise)8.
1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains9.
2. 5. 1943
Bildung des Amtsbezirks Laak an der Zaier aus der Stadt Laak an der Zaier und der Gemeinde Safnitz (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Laak an der Zaier.
1. 1. 1945
Bildung des Amtsbezirks Laak an der Zaier aus der Stadt Laak an der Zaier und der Gemeinde Safnitz (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Laak an der Zaier.
Gemeindekommissar (Stadt Bischoflack/Laak an der Zaier): | ||||
- | . | 5. | 1941: | ? in Bischoflack10. |
Amtskommissar (Amtsbezirk Laak an der Zaier): | ||||
- | 2. | 5. | 1943: | ? in Laak an der Zaier11. |
Fußnoten: | |
1 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
2 | Bis zur Herstellung der Eisenbahnverbindung zwischen Krainburg und Radmannsdorf. |
1 | Der Erlaß der Führers über die vorläufige Verwaltung in den besetzten ehemals österreichischen Gebieten Kärntens und der Krain datiert vom 14. April 1941. Die Übernahme des Gebietes Oberkrain durch den Chef der Zivilverwaltung erfolgte am 30. 4. 1941. |
2 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
3 | Katastralgemeinden Altlak, Godeschitz, Retetsche, Staridvor und Zauchen. |
4 | Kastralgemeinden Burgstall, Draga, St. Barbara, St. Oswald, Sapotniza, Sminz und Stanische. |
5 | Katastralgemeinde Straschische. |
6 | Katastralgemeinde Zaier. |
7 | Katastralgemeinden Dörfern, Kreuzberg, Pewen und Safnitz. |
8 | Katastralgemeinden Feichting. |
9 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
10 | Bis 1945?. |
11 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2012.