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14. 4. 19411
Die bisher jugoslawische Stadt Kranj, Draubanschaft, tritt zum Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Draubanat vom ?.
Vorläufige Umbenennung der Stadt Kranj in Krainburg.
27. 6. 1941
Einführung der Verordnung über die Verwaltung der Gemeinden vom 25. 6. 19412.
4. 7. 1941
Bestätigung des Namens Krainburg.
15. 10. 1941
Eingliederung der Gemeinde Wart (teilweise)3 in die Stadt Krainburg.
1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains4.
1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Krainburg umfaßt die Stadt Krainburg5 (1 Gemeinde).
Gemeindekommissar (Stadt Krainburg): | ||||
- | . | . | 1941: | ?, |
- | . | . | 1943: | Friedrich Hermann Mörth aus ?6. |
Fußnoten: | |
1 | Der Erlaß der Führers über die vorläufige Verwaltung in den besetzten ehemals österreichischen Gebieten Kärntens und der Krain datiert vom 14. April 1941. Die Übernahme des Gebietes Oberkrain durch den Chef der Zivilverwaltung erfolgte am 30. 4. 1941. |
2 | Rückwirkende Gültigkeit zum 14. 4. 1941: das bisherige Gemeinderecht bleibt im wesentlichen aufrechterhalten; die Gemeinden werden durch bereits bestellte Gemeindekommissare verwaltet. |
3 | Katastralgemeinde Straschische. |
4 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
5 | 1941: 13.716 Einwohner. |
6 | Bis 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 12. 2012.