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Landkreis Wolfsberg

13. 3. 1938
Die bisher österreichische Verwaltungsbezirk Wolfsberg, Land Kärnten, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Wolfsberg.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Land Kärnten vom ?. ?. 1936.
Vorläufige Bezeichnung des Landes Kärnten als ehemaliges Land Kärnten1.

1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 in Verbindung mit der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der

15. 10. 1938
Bestätigung des Verwaltungsbezirks Wolfsberg.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wolfsberg.

1. 1. 1939
Umbenennung des Verwaltungsbezirks Wolfsberg in Landkreis Wolfsberg.

1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939.
Auflösung des Landes Österreich;
Bildung des Reichsgaues Kärnten aus dem ehemaligen Land Kärnten.

20. 1. 1942
Unterstellung der Gemeinde Unterdrauburg, Markt, bisher Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg im Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain, unter die Verwaltung des Landrats in Wolfsberg.

4. 3. 1942
Einführung der Landschaftsbezeichnung Mießtal für die von den Landkreisen Völkermarkt und Wolfsberg betreuten Teile des besetzten Gebietes.

1. 7. 1942
Eingliederung der Gemeinden Leifling und Schwabegg aus dem Landkreis Völkermarkt in den Landkreis Wolfsberg.

1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains2.

1. 11. 1942
Aufhebung der Polizeigrenze zwischen dem Deutschen Reich und dem Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain.

1. 3. 1943
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinde Unterdrauburg, Markt.

1. 1. 1945
Der Landkreis Wolfsberg3 im Reichsgau Kärnten umfaßt 38 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wolfsberg.
Ferner steht die Gemeinde Unterdrauburg, Markt, im Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain unter die Verwaltung des Landrats in Wolfsberg.