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13. 3. 1938
Die bisher österreichische Verwaltungsbezirk Völkermarkt, Land Kärnten, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Völkermarkt.
Es gilt das Reichsgemeindegesetz vom 5. 3. 1862.
Vorläufige Bezeichnung des Landes Kärnten als Landeshauptmannschaft Kärnten1.
1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 i. V. m. der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der
15. 10. 1938
Bestätigung des Verwaltungsbezirks Völkermarkt.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Völkermarkt.
1. 1. 1939
Umbenennung des Verwaltungsbezirks Völkermarkt in Landkreis Völkermarkt.
1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939.
Auflösung des Landes Österreich;
Bildung des Reichsgaues Kärnten aus der Landeshauptmannschaft Kärnten.
20. 1. 1942
Unterstellung der Gemeinden Gutenstein, Mieß, Prävali und Schwarzenbach, Markt, bisher Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg im Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain, unter die Verwaltung des Landrats in Wolfsberg.
4. 3. 1942
Einführung der Landschaftsbezeichnung Mießtal für die von den Landkreisen Völkermarkt und Wolfsberg betreuten Teile des besetzten Gebietes.
1. 7. 1942
Eingliederung der Gemeinden Leifling und Schwabegg aus dem Landkreis Völkermarkt in den Landkreis Wolfsberg.
1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains2.
1. 11. 1942
Aufhebung der Polizeigrenze zwischen dem Deutschen Reich und dem Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain.
1. 1. 1945
Der Landkreis Völkermarkt3 im Reichsgau Kärnten umfaßt 21 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Völkermarkt.
Ferner stehen die Gemeinden Gutenstein, Mieß, Prävali und Schwarzenbach, Markt im Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain unter der Verwaltung des Landrats in Wolfsberg.
Bezirkshauptmann/Landrat (Verwaltungsbezirk/Landkreis Völkermarkt): | ||||
- | 13. | 3. | 1938: | ? aus ? (kommissarisch), |
- | . | 8. | 1938: | Landesregierungsrat Dr. Ubl aus ? (kommissarisch). |
- | . | 7. | 1940: | Regierungsrat Dr. Ubl in Völkermarkt (endgültig)4. |
Fußnoten: | ||
1 | Auch: ehemaliges Land Kärnten. | |
2 | Danach gilt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet. |
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3 | 1944: 36.119 Einwohner. | |
4 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 7. 2003.