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Landkreis Spittal an der Drau

13. 3. 1938
Die bisher österreichische Verwaltungsbezirk Spittal an der Drau, Land Kärnten, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Spittal an der Drau.
Es gilt das Reichsgemeindegesetz vom 5. 3. 1862.
Vorläufige Bezeichnung des Landes Kärnten als Landeshauptmannschaft Kärnten1.

1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 i. V. m. der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der

15. 10. 1938
Bestätigung des Verwaltungsbezirks Spittal an der Drau.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Spittal an der Drau.

1. 1. 1939
Umbenennung des Verwaltungsbezirks Spittal an der Drau in Landkreis Spittal an der Drau.

1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939.
Auflösung des Landes Österreich;
Bildung des Reichsgaues Kärnten aus der Landeshauptmannschaft Kärnten.

1. 1. 1945
Der Landkreis Spittal an der Drau2 im Reichsgau Kärnten umfaßt 47 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Spittal an der Drau.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 5. 2003.