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Reichsgau Kärnten

13. 3. 1938
Das bisher österreichische Land Kärnten mit den landesunmittelbaren Städten Klagenfurt und Villach und den Verwaltungsbezirken Hermagor, Klagenfurt, Sankt Veit an der Glan, Spittal an der Drau, Villach, Völkermarkt und Wolfsberg tritt zum Deutschen Reich (2 landesunmittelbare Städte/7 Verwaltungsbezirke).
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Klagenfurt.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Land Kärnten vom ?. ?. 1936.
Vorläufige Bezeichnung

10. 4. 1938
Volksabstimmung im Deutschen Reich2.

1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 in Verbindung mit der Angleichungs­verordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der

Bildung der Stadtkreise Klagenfurt und Villach.

1. 1. 1939
Umbenennung der Verwaltungsbezirke in Landkreise.

1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939,
Bildung des Reichsgaues Kärnten aus der ehemaligen Land Kärnten mit dem Sitz in der Stadt Klagenfurt.
Der Reichsgau Kärnten wird vorläufig weiterhin vom Landeshauptmann in Klagenfurt verwaltet3.

15. 3. 1940
Wegfall des Landes Österreich;
Einsetzung des Reichstatthalters für den Reichsgau Kärnten4.
Sitz des Reichsstatthalters ist die Stadt Klagenfurt.

20. 1. 1942
Unterstellung der Gemeinden

4. 3. 1942
Einführung der Landschaftsbezeichnung Mießtal für die von den Landkreisen Völkermarkt und Wolfsberg betreuten Teile des besetzten Gebietes.

1. 7. 1942
Eingliederung der Gemeinden Leifling und Schwabegg aus dem Landkreis Völkermarkt in den Landkreis Wolfsberg.

1. 10. 1942
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains5.

1. 11. 1942
Aufhebung der Polizeigrenze zwischen dem Deutschen Reich und dem Gebiet des Chefs der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain.

1. 3. 1943
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinden

1. 1. 1945
Der Reichsgau Kärnten6 umfaßt die Stadtkreise Klagenfurt und Villach und die Landkreise Hermagor, Klagenfurt, Lienz, Sankt Veit an der Glan, Spittal an der Drau, Villach, Völkermarkt und Wolfsberg (10 Kreise).
Sitz des Reichsstatthalters ist die Stadt Klagenfurt.
Ferner stehen die Gemeinden



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 6. 2018.