Zurück zu:
| Klagenfurt | Kärnten | Leitseite |

 

Landkreis Klagenfurt

13. 3. 1938
Die bisher österreichische Verwaltungsbezirk Klagenfurt, Land Kärnten, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Statutarstadt Klagenfurt.
Es gilt das Reichsgemeindegesetz vom 5. 3. 1862.
Vorläufige Bezeichnung des Landes Kärnten als Landeshauptmannschaft Kärnten1.

1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 i. V. m. der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der

15. 10. 1938
Bestätigung des Verwaltungsbezirks Klagenfurt.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Klagenfurt.
Eingliederung aus dem Verwaltungsbezirk Klagenfurt in die Stadt und den Stadtkreis Klagenfurt:

1. 1. 1939
Umbenennung des Verwaltungsbezirks Klagenfurt in Landkreis Klagenfurt.

1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939. Auflösung des Landes Österreich;
Bildung des Reichsgaues Kärnten aus der Landeshauptmannschaft Kärnten.

1. 1. 1945
Der Landkreis Klagenfurt2 im Reichsgau Kärnten umfaßt 48 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Klagenfurt.





Zurück zu:
| Klagenfurt | Kärnten | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 5. 2003.