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Übrige Gemeinden/
gemeinschaftliche Bürgermeistereien

1. 4. 1898
Eingliederung der Gemeinde Neuhausen in die Stadtgemeinde Worms.

1. 10. 1898
Eingliederung der Gemeinden Hochheim und Pfiffligheim in die Stadtgemeinde Worms.

4. 12. 1935
Bildung der gemeinschaftlichen Bürgermeisterei Horchheim aus den Gemeinden Horchheim und Weinsheim.

17. 9. 1936
Bildung der gemeinschaftlichen Bürgermeisterei Heßloch aus den Gemeinden Heßloch und Frettenheim.

3. 10. 19371
Eingliederung der Gemeinden Bürstadt (teilweise), Hofheim (teilweise) und Lampertheim (teilweise) und der selbständigen Gemarkung Maulbeeraue (teilweise) aus dem Kreis Bensheim in den Stadtkreis Worms im Kreis Worms.

1. 4. 1939
Eingliederung der selbständigen Gemarkung Hammerau (teilweise)2 aus dem Landkreis Groß-Gerau in die Gemeinde Groß-Rohrheim.

1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinden Herrnsheim, Horchheim, Leiselheim und Weinsheim aus dem Landkreis Worms in die Stadt und den Stadtkreis Worms;
Auflösung der gemeinschaftlichen Bürgermeisterei Horchheim.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 29. 9. 2012.