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Landkreis Mainz

1. 1. 1871
Der Kreis Mainz im Großherzogtum Hessen, Provinz Rheinhessen, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Mainz.
Der Kreis Oppenheim im Großherzogtum Hessen, Provinz Rheinhessen, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Oppenheim.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Großherzogtum Hessen von 30. 6. 1821.

?. ?. 1874
Einführung:

?. ?. 191?
Einführung:

1919
Umbenennung des Großherzogtums Hessen in Volkstaat Hessen.

1. 1. 1930
Eingliederung der Gemeinden Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg aus dem Kreis Groß-Gerau in den Kreis Mainz.

?. ?. 193?
Einführung der Hessischen Gemeindeordnung vom 10. 7. 1931.

1933
Umbenennung des Volkstaats Hessen in Land Hessen.

12. 4. 1933
Grenzänderungen zwischen der Gemeinde Sörgenloch, Kreis Mainz, und der Gemeinde Udenheim, Kreis Oppenheim.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Bildung des Stadtkreises Mainz1 aus der Stadt Mainz.

1. 4. 1937
Aufhebung der Provinz Rheinhessen.

1. 10. 1938
Eingliederung des Kreises Oppenheim in den Kreis Mainz.

1. 11. 1938
Ausgliederung des Stadtkreises Mainz aus dem Kreis Mainz;
Eingliederung:

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Mainz in Landkreis Mainz.

1. 1. 1945
Der Landkreis Mainz2 im Land Hessen umfaßt 39 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Mainz.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 4. 2008.