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Landkreis Darmstadt

1. 1. 1871
Der Kreis Darmstadt im Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Darmstadt.
Es gilt die Gemeindeordnung für das Großherzogtum Hessen von 30. 6. 1821.

?. ?. 191?
Einführung:

?. ?. 191?
Einführung:

?. ?. 193?
Einführung der Hessischen Gemeindeordnung vom 10. 7. 1931.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Bildung des Stadtkreises Darmstadt1 aus der Stadt Darmstadt.

1. 4. 1937
Aufhebung der Provinz Starkenburg.

31. 10. 1937
Eingliederung der Stadt Pfungstadt (teilweise) aus dem Kreis Darmstadt in den Kreis Groß-Gerau.

21. 7. 1938
Eingliederung der selbständigen Gemarkung Wiesenthal (teilweise)2 aus dem Kreis Groß-Gerau in den Kreis Darmstadt.

1. 11. 1938
Ausgliederung des Stadtkreises Darmstadt aus dem Kreis Darmstadt;
Eingliederung der Gemeinden Albertshofen, Brandenau, Ernsthofen, Frankenhausen, Herchenrode, Hoxhohl, Lützelbach, Neunkirchen, Neutsch, Nieder-Modau, Ober-Modau, Rohrbach und Wembach3 aus dem Kreis Dieburg in den Kreis Darmstadt;
Eingliederung der Gemeinden Alsbach, Balkhausen, Bickenbach4, Hähnlein, Jugenheim, Ober-Beerbach5, und Seeheim aus dem Kreis Bensheim in den Kreis Darmstadt.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Darmstadt in Landkreis Darmstadt.

1. 1. 1945
Der Landkreis Darmstadt6 im Land Hessen im Land Hessen umfaßt 39 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Darmstadt.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 1. 2007.