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Landkreis Weißenfels

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Sachsen die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1. 10. 1816
Bildung des neuen Stadtkreises Naumburg1 in der preußischen Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Naumburg.
Bildung des neuen Kreises Weißenfels in der preußischen Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg.
Sitz der Verwaltung ist die Landgemeinde Weißenfels.

1. 1. 1818
Eingliederung des Kreises Weißenfels (teilweise) in den Stadtkreis Naumburg;
Umbenennung des Stadtkreises Naumburg in Kreis Naumburg.

?. ?. 1819
Eingliederung der Rattmannsdorfer Mark aus dem Kreis Weißenfels in den Kreis Merseburg.

?. ?. 1827
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Sachsen vom 17. 5. 1827.

1. 7. 1867
Der Kreis Naumburg in der preußischen Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Naumburg.
Der Kreis Weißenfels in der preußischen Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Weißenfels.
Es gelten:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

28. 3. 1878
Eingliederung der Landgemeinden Gieckau, Pohlitz, Rathewitz und Scheiplitz aus dem Kreis Weißenfels in den Kreis Naumburg.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1899
Bildung des neuen Stadtkreises Weißenfels aus der Stadtgemeinde Weißenfels, bisher Kreis Weißenfels;
Umbenennung des Kreises Weißenfels in Landkreis Weißenfels.

12. 9. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Markröhlitz (teilweise)4 aus dem Kreis Querfurt in den Landkreis Weißenfels;
Eingliederung der Landgemeinde Uichteritz (teilweise)5 aus dem Landkreis Weißenfels in den Kreis Querfurt.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen6.

1. 4. 1914
Bildung des neuen Stadtkreises Naumburg a. S. aus der Stadtgemeinde Naumburg a. S., bisher Kreis Naumburg;
Umbenennung des Kreises Naumburg in Landkreis Naumburg.

1. 10. 1932
Zusammenschluß der Landkreise Naumburg und Weißenfels zum neuen Landkreis Weißenfels.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 8. 1936
Eingliederung der Gemeinden Altenburg (teilweise) und Flemmingen (teilweise) aus dem Landkreis Weißenfels in die Stadt und den Stadtkreis Naumburg a. S.

1. 7. 1944
Auflösung der Provinz Sachsen;
Bildung der Provinz Halle-Mersebug aus dem Regierungsbezirk Merseburg.

1. 1. 1945
Der Landkreis Weißenfels7 in der preußischen Provinz Halle-Merseburg, Regierungsbezirk Merseburg, umfaßt 180 Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Weißenfels aus dem Regierungsbezirk Merseburg.





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 4. 2009.