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Kreishauptmannschaft Stanislau

1. 8. 1941, 12.00 Uhr
Es treten zum Generalgouvernement, Distrikt Galizien, die bisher ukrainischen Rayons:

11. 8. 1941?
Bildung der Kreishauptmannschaft und des Gemeindeverbändes Kalusz aus den ukrainischen Rayons Dolina und Kalusz.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Kalusz.
Bildung der Kreishauptmannschaft und des Gemeindeverbändes Rohatyn aus dem ukrainischen Rayon Rohatyn.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Rohatyn.
Bildung der Kreishauptmannschaft und des Gemeindeverbändes Stanislau aus den ukrainischen Rayons Nadwórna und Stanislau.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Stanislau.

15. 9. 1941
Neugliederung der Kreishauptmannschaften;
Eingliederung der Kreishauptmannschaft und des Gemeindeverbandes Rohatyn in die Kreishauptmannschaft und den Gemeindeverband Stanislau.

1. 7. 1943
Ausschließlicher Gebrauch des Namen Stanislau1.
Errichtung:

1. 8. 1943
Eingliederung:

Errichtung des Landkommissariats Kalusz.

1. 1. 1944
Die Kreishauptmannschaft Stanislau5 im Generalgouvernement, Distrikt Galizien, umfaßt 47 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Stanislau.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 3. 2008.