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Stadtkreis Erfurt

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Sachsen die folgenden Regierungsbezirke ingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1. 4. 1816
Bildung des neuen Stadtkreises Erfurt in der preußischen Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt.

?. ?. 1818?
Eingliederung des Stadtkreises Erfurt in den Landkreis Erfurt.


?. ?: 1872
Bildung des neuen Stadtkreises Erfurt in der preußischen Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Erfurt, aus der Stadtgemeinde Erfurt, bisher Kreis Erfurt.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Ilversgehofen aus dem Landkreis Erfurt in die Stadt und den Stadtkreis Erfurt.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinde Erfurt in Stadt Erfurt.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 4. 1938
Eingliederung der folgenden Gemeinden aus dem Landkreis Erfurt Stadt in die Stadt und den Stadtkreis Erfurt:

1. 7. 1944
Auflösung der Provinz Sachsen;
Unterstellung des Regierungsbezirks Erfurt unter die Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.

1. 7. 1944
Auflösung der Provinz Sachsen;
Unterstellung des Regierungsbezirks Erfurt unter die Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.

1. 1. 1945
Der Stadtkreis Erfurt2 umfaßt die Stadt Erfurt im preußischen Regierungsbezirk Erfurt (unterstellt unter die Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar) (1 Gemeinde).





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 10. 2011.