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Bezirk Oberelsaß

20. 5. 1871
Die bisher französischen Arrondissements Colmar, Gebweiler, Mülhausen, Rappoltsweiler, Thann und Belfort (teilweise), Departement Oberrhein, treten zum Deutschen Reich.
Es gilt das französische Gesetz vom 18. 7. 1837 über die Gemeindeverwaltung.

30. 12. 1871?
Bildung der Kreise Altkirch aus den Arrondissements Mulhouse (teilweise)1 und Belfort (teilweise)2;
Bildung des Kreises Colmar aus dem Arrondissement Colmar3;
Bildung des Kreises Gebweiler aus dem Arrondissement Gebweiler4;
Bildung des Kreises Mülhausen aus dem Arrondissement Mülhausen5;
Bildung des Kreises Rappoltsweiler aus dem Arrondissement Rappoltsweiler6;
Bildung des Kreises Thann aus dem Arrondissement Thann7;
Bildung des Bezirks Oberelsaß aus dem Departement Oberrhein (teilweise).

1. 10. 1879
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens.

1. 4. 1896
Einführung der Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.

15. 11. 1909
Eingliederung der Gemeinde Didenheim (teilweise)8 aus dem Kreis Altkirch in den Kreis Mülhausen;
Eingliederung der Gemeinde Hochstatt (teilweise)9 aus dem Kreis Mülhausen in den Kreis Altkirch.

1. 9. 1911
Einführung des Gesetzes über die Verfassung Elsaß-Lothringens vom 31. 5. 1911.

23. 3. 1917
Verlegung des Sitzes der Kreisdirektion von Altkirch nach Mülhausen;
Verlegung des Sitzes der Kreisdirektion von Thann nach Rufach.

10. 11. 1918
Der Bezirk Oberelsaß im Reichsland Elsaß-Lothringen umfaßt die Kreise Altkirch, Colmar, Gebweiler, Mülhausen, Rappoltsweiler und Thann (6 Kreise).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Colmar.

11. 11. 1918
Abtretung des Bezirks Oberelsaß im Reichsland Elsaß-Lothringen an Frankreich.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 11. 2006.