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Landkreis Weißenburg

20. 5. 1871
Das bisher französische Arrondissement Weißenburg, Departement Unterrhein, tritt zum Deutschen Reich.
Es gilt das französische Gesetz vom 18. 7. 1837 über die Gemeindeverwaltung.

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Bildung des Reichslandes Elsaß-Lothringen.

30. 12. 1871?
Bildung:

1. 10. 1879
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens vom 4. 7. 1879.

1. 4. 1896
Einführung der Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.

1. 9. 1911
Einführung des Gesetzes über die Verfassung Elsaß-Lothringens vom 31. 5. 1911.

9. 1. 1920
Der Kreis Weißenburg im Reichsland Elsaß-Lothringen, Bezirk Unterelsaß, umfaßt 83 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Weißenburg.

10. 1. 1920
Abtretung des Kreises Weißenburg an Frankreich.


2. 8. 1940
Das bisher französische Arrondissement Wissembourg im Departement Bas Rhin tritt zum Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß.
Umbenennung:

Sitz der Verwaltung ist die Stadt Weißenburg.
Es gilt die Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.

1. 1. 1941
Einführung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 8. 1941
Einführung der VO über die Landkreisselbstverwaltung im Elsaß (Landkreisordnung) vom 18. 7. 1941;
Aufhebung des Bezirks Unterrhein.

1. 9. 1944
Der Landkreis Weißenburg im Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß umfaßt 79 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Weißenburg.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 3. 2007.