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Amtsbezirk Lobsens-Land

1. 1. 1874?
Polizeidistrikt Lobsens?

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Eingliederung des Gutsbezirks Dreidorf in den Gutsbezirk Runowo.

1. 7. 1908
Eingliederung der Landgemeinde Adolfsdorf und des Gutsbezirks Dembno in den neuen Polizeidistrikt Sadke;
Eingliederung der Landgemeinde Heinrichsfelde und der Gutsbezirke Czaycze und Julienfelde aus dem Polizeidistrikt Weißenhöhe in den Polizeidistrikt Lobsens;
Eingliederung der Landgemeinden Hohensee und Waldungen und der Gutsbezirke Runowo (teilweise)3 und Waldungen in den Polizeidistrikt Mrotschen;
Eingliederung des Gutsbezirks Wolfshagen in den Polizeidistrikt Wirsitz.

29. 3. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Müllersthal in die Landgemeinde Piesno.

27. 4. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Wolfshagen (teilweise)4 aus dem Polizeidistrikt Wirsitz in die Landgemeinde Kunau.

18. 5. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Elsingen (teilweise)5 in den Gutsbezirk Czaycze.

4. 8. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Elsingen (teilweise)6 in den Gutsbezirk Wolfshagen im Polizeidistrikt Wirsitz;
Eingliederung der Landgemeinde Schönrode (teilweise)7 und des Gutsbezirks Wolfshagen (teilweise)8 aus dem Polizeidistrikt Wirsitz in den Gutsbezirk Victorsau;
Eingliederung des Gutsbezirks Wolfshagen (teilweise)9 aus dem Polizeidistrikt Wirsitz in die Landgemeinde Schönrode.

18. 5. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Elsingen (teilweise)10 in den Gutsbezirk Czaycze.

14. 9. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Kunau (teilweise)11 in die Landgemeinde Schönrode;
Eingliederung der Landgemeinde Schönrode (teilweise)12 in die Landgemeinde Kunau.

29. 6. 1912
Zusammenschluß der Gutsbezirke Seedorf und Victorsau zur neuen Landgemeinde Victorsau.

19. 12. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Elsingen (teilweise)13 in den Gutsbezirk Czaycze.

22. 7. 1913
Eingliederung des Gutsbezirks Julienfelde (teilweise)14 in die Stadtgemeinde Wissek.

14. 11. 1913
Eingliederung des Gutsbezirks Runowo (teilweise)15 in die Landgemeinde Groß Dreidorf.

12. 1. 1914
Umwandlung des Gutsbezirks Seehof in eine Landgemeinde gleichen Namens.

1. 7. 1914
Eingliederung der Landgemeinde Adolfsdorf aus dem Polizeidistrikt Sadke, der Landgemeinde Seethal aus dem Polizeidistrikt Mrotschen und des Gutsbezirks Witzleben (teilweise)16 aus dem Polizeidistrikt Weißenhöhe in den Polizeidistrikt Lobsens;
Eingliederung der Landgemeinden Blugowo, Groß Elsingen, Heinrichsfelde, Kunau und Seehof und des Gutsbezirks Czaycze, Groß Elsingen und Julienfelde in den Polizeidistrikt Wissek;
Eingliederung der Landgemeinden Hohensee und Waldungen und der Gutsbezirke Runowo (teilweise)? und Waldungen in den Polizeidistrikt Mrotschen;
Eingliederung des Gutsbezirks Witzleben (teilweise)17 in den Polizeidistrikt Wirsitz.

18. 6. 1917
Eingliederung des Gutsbezirks Runowo (teilweise)18 in den Polizeidistrikt Mrotschen.

21. 10. 1919
Umwandlung des Gutsbezirks Schönfelde in eine Landgemeinde gleichen Namens.

9. 1. 1920
Der Polizeidistrikt Lobsens umfaßt die Landgemeinden Adolfsdorf, Biegodzin, Eichenrode, Ferguson, Groß Dreidorf, Güntergost, Klein Dreidorf, Klein Kostschin, Luchowo, Piesno, Saxaren, Schönfelde, Schönrode, Seethal, Szczerbin, Topolla, Valentinowo, Victorsau und Witzleben und die Gutsbezirke Buchen, Dreidorf, Eberspark, Eichenrode, Ferdinandshof, Ferguson, Gorka, Kloster, Josephinowo, Lobsonka, Rattay, Runowo (teilweise)19 Szczerbin, Witzleben (teilweise)20, und Zawada (31? 1/2 ? Landgemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Distriktskommissar in Lobsens.

10. 1. 1920
Abtretung des Polizeidistrikts Lobsens an Polen.


26. 10. 1939
Die bisher polnische Landgemeinde Lobzenica mit den Dorfgemeinden Blugowo, Gromadno, Koscierzyna, Kruszka, Kunowo, Piesno, Szczerbin, Valentinowo und Wiktorowko tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Dorfgemeinden:

Vorläufige Umbenennung der Landgemeinde Lobzenica in Lobsens.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III21 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

24. 10. 1940
Bildung des Amtsbezirks Lobsens aus der Stadt Lobsens und den Gemeinden Blugowo, Carlsbach, Gromaden, Kunau, Piesno, Scherbin, Schönrode, Valentinowo und Viktorsau (10 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Lobsens.

25. 6. 1942 Umbenennung der Gemeinden:

1. 4. 1943
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Lobsens;
Ausgliederung der Stadt Lobsens aus dem Amtsbezirk Lobsens;
Eingliederung der Gemeinde Viktorsau (teilweise)22 in die Stadt Lobsens;
Umbenennung des Amtsbezirks Lobsens in Lobsens-Land.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lobsens-Land umfaßt die Gemeinden Feltendorf, Karlsbach, Kr. Wirsitz, Kunau, Kr. Wirsitz, Liedertal, Scherben, Schönrode, Kr. Wirsitz, Schwabensee, Seehof, Kr. Wirsitz und Viktorsau (10 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Lobsens.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 5. 2005.