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Stadtkreis Thorn

1900     1939     1945     NSDAP

 

1900

1. 4. 1900
Bildung des Stadtkreises Thorn in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Marien­werder, aus der Stadtgemeinde Thorn, bisher Kreis Thorn.

12. 3. 1891
Eingliederung der Landgemeinde Stronsk (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Groß Nessau?, Landkreis Thorn, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

1. 4. 1906
Eingliederung der Landgemeinde Mocker aus dem Amtsbezirk Mocker, Landkreis Thorn, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

25. 5. 1909
Eingliederung der Landgemeinde Schönwalde (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Schönwalde, Landkreis Thorn, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

22. 6. 1909
Eingliederung

aus dem Landkreis Thorn in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

15. 2. 1910
Eingliederung der Landgemeinde Schönwalde (teilweise)8 aus dem Landkreis Thorn in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

20. 12. 1910
Eingliederung der Landgemeinde Korzeniec aus dem Amtsbezirk Gurske, Landkreis Thorn, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

20. 3. 1919
Umbenennung9 des Königreichs Preußen in Republik Preußen.

9. 1. 1920
Der Stadtkreis Thorn umfaßt die Stadtgemeinde Thorn (1 Gemeinde).

10. 1. 1920
Abtretung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Thorn an die Republik Polen.

19. 1. 1920 Besetzung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Thorn durch polnische Truppen.

1939

1. 1. 1939
Beginn des deutschen Einmarschs in Polen.

7. 9. 1939
Besetzung der polnischen Stadt Toruń durch deutsche Truppen.

14. 9. 1939
Die Stadt Toruń tritt zum Bezirk des Militärbefehlshabers Danzig-Westpreußen.

1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 193910.


26. 10. 1939
Dier bisher polnische Stadtkreis Toruń tritt zum Deutschen Reich;
vorläufige Umbenennung des Stadtkreises Toruń in Thorn;
Eingliederung des Stadtkreises Thorn in den Reichsgau Danzig.
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939 in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 1939.
Es gilt weiter das polnische Gesetz vom 23. 3. 1933 betreffend die teilweise Abänderung der Verfassung der territorialen Selbstverwaltung11 in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 193912.

?
Vorläufige Umbenennung des Ortsteils Podgorsz in Amberg.

2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Danzig in Danzig-Westpreußen13.

8. 11. 1939
Engültige Festlegung der Grenzen der Regierungsbezirke Bromberg, Danzig und Marienwerder.

17. 11. 1939
Arbeitsaufnahme der Regierung in Bromberg.

28. 12. 1939
Erlaß der Anrodnung über die Verwaltungsführung14 in den Landkreisen.

29. 12. 1939
Bestätigung des Namens Thorn.

1. 1. 1940
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Thorn;
Bestätigung der Stadt Thorn als Stadtkreis.

25. 6. 1942
Bestätigung des Ortstteilnamens Amberg.

10. 1942
Verleihung eines Wappens15 an die Stadt Thorn.

1945

1. 1. 1945
Der Stadtkreis Thorn16 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Bromberg, umfaßt die Stadt Thorn (1 Gemeinde).


2. 2. 1945
Besetzung der Stadt Thorn durch die Rote Armee.




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Zuletzt geändert am 14. 3. 2025.