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Landkreis Thorn

9. 5. 1815
Ratifikation des Vertrages1 zwischen Preußen und Rußland vom 3. 5. 1815.

15. 5. 1815
Eingliederung2 der zukünftigen Provinz Westpreußen in den preußischen Staat;
Einführung des preußischen Allgemeinen Landrechts und der Allgemeinen Gerichtsordnung.

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Westpreußen die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1. 4. 1818
Bildung des neuen Kreises Torn in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Thorn.

13. 4. 1824
Zusammenfassung der Verwaltung der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen unter der Leitung eines Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.

3. 12. 1829
Zusammenschluß der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen zur neuen preußischen Provinz Preußen mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.

1. 7. 1867
Der Kreis Thorn in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Thorn.
Es gelten:

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

1. 4. 1878
Auflösung der Provinz Preußen;
Bildung der Provinz Westpreußen aus denRegierungsbezirken Danzig und Marienwerder.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 10. 1887
Eingliederung des Kreises Thorn (teilweise)1 in den neuen Kreis Briesen.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

1. 4. 1900
Bildung des Stadtkreises Thorn aus der Stadtgemeinde Thorn, bisher Kreis Thorn;
Umbenennung des Kreises Thorn in Landkreis Thorn.

1. 4. 1906
Eingliederung der Landgemeinde Mocker aus dem Landkreis Thorn in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

15. 2. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Senzkau (teilweise)3 aus dem Landkreis Thorn in den Kreis Briesen.

5. 12. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Senzkau (teilweise)4 aus dem Landkreis Thorn in den Kreis Briesen.

25. 5. 1909
Eingliederung der Landgemeinde Schönwalde (teilweise)5 aus dem Landkreis Thorn in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

22. 6. 1909
Eingliederung der Gemeinde Alt Thorn (teilweise)6 und der Gutsbezirke Groß Nessau (teilweise)7, Ollek (teilweise)8 und Wiesenburg (teilweise)9 aus dem Landkreis Thorn in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

15. 2. 1910
Eingliederung der Gemeinde Schönwalde (teilweise)10 aus dem Landkreis Thorn in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen11.

12. 10. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Senzkau (teilweise)12 aus dem Landkreis Thorn in den Kreis Briesen;
Eingliederung der Landgemeinde Wangerin (teilweise)13 aus dem Kreis Briesen in den Landkreis Thorn.

20. 12. 1910
Eingliederung der Landgemeinde Korzeniec aus dem Landkreis Thorn in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Thorn.

27. 7. 1912
Eingliederung der Landgemeinde Groß Bösendorf (teilweise)14 aus dem Landkreis Thorn in den Landkreis Bromberg.

22. 12. 1913
Eingliederung der Landgemeinde Glasau (teilweise)15 aus dem Kreis Culm in den Landkreis Thorn;
Eingliederung der Landgemeinde Siemon (teilweise)16 aus dem Landkreis Thorn in den Kreis Culm.

9. 1. 1920
Der Landkreis Thorn in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Marienwerder, umfaßt ? Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Thorn.

10. 1. 1920
Abtretung des Landkreises Thorn an Polen.


26. 10. 1939
Der bisher polnische Landkreis Toruń tritt zum Deutschen Reich;
vorläufige Umbenennung des Landkreises Toruń in Thorn.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Thorn
Eingliederung des Landkreises Thorn in den Reichsgau Westpreußen, Regierungsbezirk Bromberg;
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939 i. V. m. dem Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 1939.

2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Westpreußen in Danzig-Westpreußen.

29. 12. 1939
Bestätigung des Namens Thorn.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III17 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

1. 1. 1945
Der Landkreis Thorn18 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Bromberg, umfaßt 83 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Thorn.





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 29. 4. 2005.