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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Heinen Nr 19 aus den Landgemeinden Königlich Neudorf und Pulkowitz und den Gutsbezirken Heinen, Kleszewko und Montken (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Königlich Neudorf.
16. 8. 1876
Umbenennung des Gutsbezirks Kleczewko in Louisenthal.
8. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Heinen Nr. 19 mit den Landgemeinden Königlich Neudorf und Pulkowitz und den Gutsbezirken Heinen, Louisenthal und Montken (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
?
Eingliederung des Gutsbezirks Heinen in den Gutsbezirk Louisenthal
?
Umbenennung des Amtsbezirks Heinen in Louisenwalde.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Montken in die Landgemeinde Königlich Neudorf;
Zusammenschluß der Landgemeinde Pulkowitz und des Gutsbezirks Louisenwalde und der Gutsbezirke Groß Watkowitz, Klein Watkowitz und Paleschken im Amtsbezirk Watkowitz zur Landgemeinde Watkowitz.
15. 11. 1929
Eingliederung der Landgemeinden
Auflösung des Amtsbezirks Louisenwalde.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Heinen/Louisenwalde): | ||||
- | 7. | 5. | 1874: | Besitzer Wilhelm Weisheit in Königlich Neudorf für 6 Jahre, |
- | . | 7. | 1880: | Besitzer Wilhelm Weisheit in Königlich Neudorf für weitere 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1885: | Rittergutsbesitzer Ortmann in Luisenwalde für 6 Jahre, |
- | . | 3. | 1891: | Rittergutsbesitzer Ortmann in Luisenwalde für weitere 6 Jahre, |
- | . | 2. | 1897: | Rittergutsbesitzer Ortmann in Luisenwalde für weitere 6 Jahre, |
- | . | 6. | 1903: | Rittergutsbesitzer Ortmann in Luisenwalde für weitere 6 Jahre, |
- | 16. | 2. | 1909: | Rittergutsbesitzer Ortmann in Luisenwalde für 6 Jahre, |
- | 14. | 7. | 1920: | Besitzer Wladislaus Majewski in Königlich Neudorf (kommissarisch), |
- | 20. | 4. | 1922: | Rittergutsbesitzer Ortmann in Luisenwalde4. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Frühere Gemeinde Pulkowitz und früherer Gutsbezirk Louisenwalde. |
4 | FBis 15. 11. 1929. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 7. 2023.