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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Krastuden Nr. 14 aus den Landgemeinden Neumark und den Gutsbezirken Krastuden und Waplitz (teilweise)1 (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Krastuden.
4. 12. 1874
Bildung des Gutsbezirks Mienthen aus dem Gutsbezirk Waplitz (teilweise)2.
8. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Krastuden Nr. 14 mit der Landgemeinde Neumark und den Gutsbezirken Krastuden und Miethen (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 9. 1928
Zusammenschluß des Gutsbezirks Mienthen und des Gutsbezirks Schönwiese im Amtsbezirk Waplitz zur Landgemeinde Schönwiese.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Krastuden in die Landgemeinde Neumark;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Mienthen und des Gutsbezirks Schönwiese im Amtsbezirk Waplitz zur Landgemeinde Schönwiese.
15. 11. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Schönwiese (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Waplitz in den Amtsbezirk Krastuden.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Krastuden umfaßt die Gemeinden Neumark und Schönwiese (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neumark.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Krastuden): | ||||
- | 7. | 5. | 1874: | Gutsbesitzer Ludwig Plehn in Krastuden für 6 Jahre, |
- | . | . | 1880: | Rittergutsbesitzer Ludwig Plehn in Krastuden für weitere 6 Jahre, |
- | 22. | 10. | 1886: | Rittergutsbesitzer Ludwig Plehn in Krastuden für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | 20. | 4. | 1922: | Arbeiter Kotz in Neumark, |
- | 6. | 1. | 1925: | Besitzer Gustav Teschendorf in Neumark, |
- | 3. | 3. | 1934: | Siedler Edmund Templin in Krastuden für, |
- | . | . | 1945: | Landwirt Edmund Templin in Neumark. |
Fußnoten: | |
1 | Vorwerk Mienthen. |
2 | Vorwerke Mienthen und Zawalidrogga.Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Früherer Gutsbezirk Schönwiese. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 7. 2023.