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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Waplitz Nr. 12 aus den Landgemeinden Klein Baalau, Ramten und dem Gutsbezirk Groß Waplitz (3 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Waplitz.
8. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Waplitz Nr. 12 mit den Landgemeinden Klein Baalau und Ramten und dem Gutsbezirk Groß Waplitz (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
?
Bildung des Gutsbezirks Schönwiese aus dem Gutsbezirk Groß Waplitz (teilweise).
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
Eingliederung der Landgemeinde Groß Waplitz (Rest)4 in die Landgemeinde Morainen im Amtsbezirk Sparau;
Umbenennung der Landgemeinde Klein Baalau in Baalau;
Zusammenschluß des Gutsbezirks Schönwiese und des Gutsbezirks Mienthen im Amtsbezirk Krastuden zur Landgemeinde Schönwiese.
15. 11. 1929
Eingliederung der Landgemeinde
Baalau in den Amtsbezirk Stangenberg,
Schönwiese (teilweise)5 in den Amtsbezirk Krastuden.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
3. 6. 1938
Umbenennung der Gemeinde Waplitz in Großwaplitz.
16. 7. 1938
Bestätigung des Namens Großwaplitz;
Umbenennung des Amtsbezirks Waplitz in Großwaplitz.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Großwaplitzumfaßt die Gemeinden Großwaplitz und Ramten (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt mitverwaltet vom Amtsvorsteher in Altmark.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Waplitz/Großwaplitz): | ||||
- | 7. | 5. | 1874: | Gutsbesitzer Graf von Sierakowski in Waplitz für 6 Jahre, |
- | . | . | 1880: | Rittergutsbesitzer Adam Graf von Sierakowski in Groß Waplitz für weitere 6 Jahre, |
- | 22. | 10. | 1886: | Rittergutsbesitzer Adam Graf von Sierakowski in Groß Waplitz für weitere 6 Jahre, |
- | 2. | 11. | 1892: | Rittergutsbesitzer Adam Graf von Sierakowski in Groß Waplitz für weitere 6 Jahre, |
- | . | 10. | 1898: | Rittergutsbesitzer Adam Graf von Sierakowski in Groß Waplitz für weitere 6 Jahre, |
- | 20. | 8. | 1904: | Rittergutsbesitzer Kgl. Kammerherr Graf von Sierakowski in Groß Waplitz für weitere 6 Jahre, |
- | 20. | 8. | 1910: | Rittergutsbesitzer Kgl. Kammerherr Graf von Sierakowski in Groß Waplitz für weitere 6 Jahre, |
- | 20. | 4. | 1922: | Gutsrendant Rochon in Groß Waplitz, |
- | 3. | 3. | 1934: | Bahnhofsmeister Gustav Schulz in Waplitz, |
- | . | . | 1945: | Landwirt Friedrich Felske in Altmark. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Hauptteil. |
4 | Ohne Hauptteil. |
5 | Früherer Gutsbezirk Schönwiese. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 7. 2023.