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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bruch aus den Landgemeinden Bruch'sche Niederung, Czewskawolla, Neuhöferfelde und Neuhof, Dorf und den Gutsbezirken Bebersbruch, Bruch, Damerau, Neuhof Vorwerk, Neukrug, Petershof und Sandhuben (11 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Bruch.
11. 12. 1876
Auflösung des Gutsbezirks Neukrug.
2. 2. 1877
Eingliederung des Grundstücks Neukrug in die Landgemeinde Neuhöferfelde.
12. 5. 1877
Eingliederung des Grundstücks Ostrow in den Gutsbezirk Hintersee.
8. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Bruch Nr. 9 mit den Landgemeinden Bruch'sche Niederung, Czewskawolla, Neuhöferfelde und Neuhof, Dorf und den Gutsbezirken Bebersbruch, Bruch, Damerau, Neuhof ,Vorwerk, Petershof und Sandhuben (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
13. 4. 1895
Eingliederung der Güter Bebersbruch und Damerau in die Landgemeinde Neuhöferfelde.
6. 12. 1897
Bildung des Gutsbezirks Neuhofaus dem Vorwerk Neuhof.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
?
Umwandlung des Gutsbezirks Neuburg in eine Landgemeinde gleichen Namens.
20. 9. 1926
Eingliederung der Landgemeinde Neuhof (teilweise) in den Gutsbezirk Neuhof.
7. 4. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Neuhof in die Landgemeinde Neuhöferfelde.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Bruch'sche Niederung, Czewskawolla und der Gutsbezirke Bruch, Petersdorf und Sandhuben zur neuen Landgemeinde Bruch;
Eingliederung des Gutsbezirks Neuburg in die Landgemeinde Neuhöferfelde.
15. 11. 1929
Eingliederung der Landgemeinden Ankemitt und Polixen aus dem Amtsbezirk Trankwitz in den Amtsbezirk Bruch.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bruch umfaßt die Gemeinden Ankemitt, Bruch, Neuhöferfelde und Polixen (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Bruch.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Bruch): | ||||
- | 7. | 5. | 1874: | Gutsbesitzer Henrich Baum in Bruch für 6 Jahre, |
- | . | 7. | 1877: | Gutsbesitzer Gustav Strauß in Neuhöferfelde für 6 Jahre, |
- | . | . | 1883: | ?, |
- | . | 5. | 1885: | Gutsbesitzer Sperling in Sandhuben für 6 Jahre, |
- | . | 5. | 1891: | Gutsbesitzer Sperling in Sandhuben für weitere 6 Jahre, |
- | . | 5. | 1897: | Gutsbesitzer Sperling in Sandhuben für weitere 6 Jahre, |
- | . | 5. | 1903: | Gutsbesitzer Sperling in Sandhuben für weitere 6 Jahre, |
- | 21. | 4. | 1909: | Gutsbesitzer Sperling in Sandhuben für weitere 6 Jahre, |
- | 21. | 4. | 1915: | Gutsbesitzer Gustav Sperling in Sandhuben für weitere 6 Jahre, |
- | 20. | 4. | 1922: | Gutsbesitzer Burchardt in Neuhöferfelde, |
- | 3. | 3. | 1934: | Hofbesitzer Ernst Burchardt in Neuhöferfelde, |
- | . | . | 1945: | Gutsbeitzer Heinrich Neufeldt in Bruch. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 6NDASH, 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 7: 2023.