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Regierungsbezirk Marienwerder

1. 11. 1939
Eingliederung des Regierungsbezirks Westpreußen1 aus der preußischen Provinz Ostpreußen in den Reichsgau Westpreußen.
Er wird weiterhin verwaltet vom Regierungspräsidenten in Marienwerder.

2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Westpreußen in Danzig-Westpreußen.

18. 11. 1939
Bildung des Regierungsbezirks Marienwerder im Reichsgau Westpreußen aus

Er wird weiterhin verwaltet vom Regierungspräsidenten in Marienwerder.

29. 12. 1939
Vorläufige

1. 1. 1940
Bestätigung der Stadt Graudenz als Stadtkreis im Sinne der der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

25. 1. 1940
Umbenennung des Landkreises Löbau in Neumark.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III2 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

2. 12. 1940/26. 10. 1939
Rückwirkende Eingliederung der Gemeinden Außendeich Johannisdorf, Kleinfelde, Kramersdorf und Neuliebenau aus dem Landkreis Dirschau, Regierungsbezirk Danzig, in den Landkreis Marienwerder.

21. 5. 1941
Umbenennung der Landkreise

1. 4. 1942
Unterstellung des Amtsbezirks Dobrzyn im Landkreis Rippin (Westpr.) unter die Kommunalaufsicht des Landkreises Briesen.

1. 1. 1945
Der Regierungsbezirk Marienwerder im Reichsgau Danzig-Westpreußen umfaßt den Stadtkreis Graudenz und die Landkreise Briesen (Westpr.), Graudenz, Leipe (Westpr.), Marienburg (Westpr.), Marienwerder, Neumark (Westpr.), Rippin (Westpr.), Rosenberg i. Westpr., Strasburg (Westpr.) und Stuhm (11 Kreise).
Er wird zuletzt verwaltet vom Regierungspräsidenten in Marienwerder.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 10. 2006.