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Landkreis Preußisch Stargard

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Westpreußen die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden

1. 7. 1818
Bildung des Kreises Stargardt in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig.
Kreisstadt ist Stargardt.

13. 4. 1824
Zusammenfassung der Verwaltung der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen unter der Leitung des Danziger Oberpräsidenten.

14. 7. 1824
Verlegung des Amtssitzes des Oberpräsidenten von Danzig nach Königsberg i. Pr.

?. ?. 1828
Einführung der Kreisordnung für das Königreich Preußen vom 17. 3. 1828.

3. 12. 1829
Zusammenschluß der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen zur neuen Provinz Preußen mit den Regierungsbezirken Danzig, Gumbinnen, Königsberg und Marienwerder.
Sitz des Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.

?. ?. 1850
Veröffentlichung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1853
Aufhebung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?
Umbenennung1 des Kreises Stargardt in Preußisch Stargard.

?. ?. 1853
Einführung der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

?. ?. 1856
Einführung


1. 7. 1867
Der Kreis Preußisch Stargard in der preußischen Provinz Preußen, Regierungsbezirk Danzig, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Preußisch Stargardt.
Es gelten:

22. 12. 1869
Eingliederung des Gutsbezirks Zapowiednick (teilweise)2 aus dem Kreis Berent in die Landgemeinde Lienfitz im Kreis Preußisch Stargard.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.

20. 6. 1874
Einteilung des Kreises Preußisch Stargard in Amtsbezirke3.

1. 4. 1878
Auflösung der Provinz Preußen;
Bildung der Provinz Westpreußen aus den Regierungsbezirken Danzig und Marienwerder.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1882
Eingliederung der Landgemeinden Gotthelp und Pustki aus dem Kreis Preußisch Stargard in den Kreis Conitz.

1. 10. 1887
Eingliederung des Kreises Preußisch Stargard (teilweise)4 in den neuen Kreis Dirschau.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

26. 3. 1897
Eingliederung des Gutsbezirks Polnisch Broden, Domäne (teilweise) aus dem Kreis Marienwerder in den Kreis Preußisch Stargard.

28. 11. 1898
Eingliederung des Gutsbezirks Mlinsk (teilweise) aus dem Kreis Preußisch Stargard in den Kreis Tuchel.

30. 5. 1900
Gebietstausch zwischen den Kreisen Marienwerder und Preußisch Stargard.

1. 4. 1908
Eingliederung

15. 7. 1909
Eingliederung

20. 12. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Semlin (teilweise)10 aus dem Kreis Preußisch Stargard in den Kreis Berent.

6. 10. 1910 Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen11.

1. 10. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Bartel (teilweise)12 aus dem Kreis Berent in den Kreis Preußisch Stargard.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191913.

9. 1. 1920
Der Kreis Preußisch Stargard in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, umfaßt ? Gemeinden/Gutsbezirke.

10. 1. 1920
Abtretung des Kreises Preußisch Stargard an die Republik Polen.


26. 10. 1939
Der bisher polnische Landkreis Starogard tritt zum Deutschen Reich;
vorläufige Umbenennung des Landkreises Starogard in Preußisch Stargard.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Preußisch Stargard.
Eingliederung des Landkreises Preußisch Stargard in den Reichsgau Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig;
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939 in Verbindung mit dem dem Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 1939.

2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Westpreußen in Danzig-Westpreußen.

29. 12. 1939
Bestätigung des Namens Preußisch Stargard.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III10 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

1. 9. 1941
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Preußisch Stargard.

1. 4. 1942
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Skurz.

1. 1. 1943
Zusammenlegung der Behörde des Regierungspräsidenten in Danzig mit der des Reichsstatthalters in Danzig-Westpreußen.

1. 1. 1945
Der Landkreis Preußisch Stargard15 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, umfaßt 89 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Preußisch Stargard.





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Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 8. 2012.