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Amtsbezirk Neuhof

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

7. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuhof aus den Landgemeinden Dzierondsno, Gogolewo und Nichtsfelde und den Gutsbezirken Neuhof und Unterschloß? (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst mitverwaltet vom Bürgermeister in Mewe.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

22. 8. 19071
Feststellung, daß die Landgemeinde Nichtsfelde Teil des Gutsbezirks Mewe, Domänenamt ist.

1. 12. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Mewe, Domänenamt (teilweise)2 in die Landgemeinde Mewischfelde im Amtsbezirk Schadewinkel.

9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Neuhof umfaßt die Gemeinden Dzierondzno und Gogolewo und den Gutsbezirke Mewe, Domänenamt (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Nichtsfelde.

10. 1. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Neuhof an Polen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 9. 2004.