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Amtsbezirk Neukirch

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

25. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neukirch Nr. 11 aus den Landgemeinden Neukirch, Neuteicherhinterfeld, Prangenau und Schönhorst (4 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Vorwerk Neukirch.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

9. 1. 1920
Der Amtsbezirk Neukirch umfaßt die Landgemeinden Neukirch, Neuteicher Hinterfeld, Prangenau und Schönhorst (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neukirch.

10. 1. 1920
Abtretung des Amtsbezirks Neukirch an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 9. 2004.