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1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Schöneberg mit den Landgemeinden Schöneberg und Schönsee tritt zum Deutschen Reich (2 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Neumünsterberg.
Es gelten:
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schöneberg umfaßt die Gemeinden Schöneberg und Schönsee (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schöneberg.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schöneberg): | |||||
- | 1. | 1. | 1939: | Gemeindevorsteher Kurt Seedig in Schöneberg für 4 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 8. 2007.