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1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Neukirch mit den Landgemeinden Neukirch, Neuteicherhinterfeld, Prangenau und Schönhorst tritt zum Reich (4 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Neukirch.
Es gelten:
1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neukirch umfaßt die Gemeinden Neukirch, Neuteicherhinterfeld, Prangenau und Schönhorst (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönhorst.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Neukirch): | |||||
- | 1. | 10. | 1938: | Bauer Johann Janßon in Neukirch für 4 Jahre. | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | 20. | 10. | 1943: | Hermann Froese in Schönhorst. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 10. 2004.