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Amtsbezirk Neukirch

1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Neukirch mit den Landgemeinden Neukirch, Neuteicherhinterfeld, Prangenau und Schönhorst tritt zum Reich (4 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Neukirch.
Es gelten:

1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neukirch umfaßt die Gemeinden Neukirch, Neuteicherhinterfeld, Prangenau und Schönhorst (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schönhorst.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 10. 2004.