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Amtsbezirk Groß Mausdorf

1. 9. 1939
Der Amtsbezirk Groß Mausdorf mit den Landgemeinden Groß Mausdorf, Lupushorst und Wiedau tritt zum Deutschen Reich (3 Gemeinden).
Er wird verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Mausdorf.
Es gelten:

1. 1. 1940
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 12. 1944
Eingliederung der Gemeinde Wiedau (teilweise)1 in die Gemeinde Halbstadt im Amtsbezirk Tannsee;
Eingliederung der Gemeinde Wiedau (Rest)2 in die Gemeinde Horsterbusch im Amtsbezirk Einlage.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Mausdorf umfaßt die Gemeinden Groß Mausdorf und Lupushorst (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Mausdorf<.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 8. 2007.