Zurück zu:
| Gotenhafen/Neustadt (Westpr.)/Putzig | Danzig-Westpreußen | Leitseite |

 

Stadtkreis Gotenhafen

26. 10. 1939
Die bisher polnische Stadt Gdynia tritt zum Deutschen Reich;
vorläufige Umbenennung der Stadt Gdynia1 in Gotenhafen;
Eingliederung der Stadt Gotenhafen in den Reichsgau Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig;
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939 i. V. m. dem Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 1939.

2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Westpreußen in Danzig-Westpreußen.

29. 12. 1939
Bestätigung des Namens Gotenhafen.

1. 1. 1940
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Gotenhafen;
Bestätigung der Stadt Gotenhafen als Stadtkreis.

1. 1. 1943
Zusammenlegung der Behörde des Regierungspräsidenten in Danzig mit der des Reichsstatthalters in Danzig-Westpreußen.

1. 1. 1945
Der Stadtkreis Gotenhafen2 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, umfaßt die Stadt Gotenhafen (1 Gemeinde).





Zurück zu:
| Gotenhafen/Neustadt (Westpr.)/Putzig | Danzig-Westpreußen | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 1. 2008.