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1. 7. 1818
Neugliederung der Kreise im Regierungsbezirk Danzig der preußischen Provinz Westpreußen:
Bildung des Kreises Elbing1 in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, aus dem Kreis Marienburg (teilweise) mit
Kreisstadt ist Elbing.
1. 7. 1823
Bildung des Provinzialverbandes für das Königreich Preußen3.
13. 4. 1824
Zusammenfassung der Verwaltung der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen unter der Leitung des Danziger Oberpräsidenten.
14. 7. 1824
Verlegung des Amtssitzes des Oberpräsidenten von Danzig nach Königsberg i. Pr.
17. 3. 1828
Erlaß der Kreisordnung4 für das Königreich Preußen.
3. 12. 1829
Zusammenschluß der preußischen Provinzen Preußen und Westpreußen zur preußischen Provinz Preußen mit dem Oberpräsidium in Königsberg i. Pr.
31. 1. 1843
Trennung der Gutsbezirke von den Landgemeinden5.
27. 3. 1850
Veröffentlichung
19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.
24. 5. 1853
Aufhebung
21. 6. 1853
Einführung der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.
Aufhebung der bereits eingeführten Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.
30. 5. 18569
Einführung
1. 7. 1867
Der Kreis Elbing in der preußischen Provinz Preußen, Regierungsbezirk Danzig, tritt zum Norddeutschen Bund.
Das Landratsamt ist in Elbing.
1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872;
Bildung des Stadtkreises Elbing aus der Stadtgemeinde Elbing, bisher Kreis Elbing;
Umbenennung des Kreises Elbing in Landkreis Elbing.
2. 5. 1874
Einteilung des Landkreises Elbing in Amtsbezirke10.
26. 9. 1875
Eingliederung der kommunalfreien Grundstücke Englischbrunnen, Schuster- und Stadthofswiesen aus dem Amtsbezirk Pangritz-Colonie?, Landkreis Elbing, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.
19. 3. 1877
Eingliederung der Grundstücke Drausenhof und Neustätterfähe aus dem Amtsbezirk Spittelhof?, Landkreis Elbing, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.
1. 4. 1878
Auflösung der Provinz Preußen.
Bildung der Provinzen
8. 1. 1880
Eingliederung der Stadtgemeinde und des Stadtkreises Elbing (teilweise)11 in den Gutsbezik Spittelhof im Amtsbezirk Spittelhof, Landkreis Elbing.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
4. 8. 1884
Eingliederung der Landgemeinde Fürstenau (teilweise)12 aus dem Landkreis Elbing in den Kreis Marienburg.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen14.
1. 10. 1912
Eingliederung der Gutsbezirke Elbinger Territorium (teilweise)15 und Weingarten (teilweise)16 aus dem Amtsbezirk Spittelhof, Landkreis Elbing, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.
1. 4. 1913
Eingliederung der Landgemeinde Kraffohlsdorf (teilweise)17, bisher Amtsbezirk Ellerwald und
der Gutsbezirke
aus dem Landkreis Elbing in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.
7. 5. 1917
Eingliederung der Gutsbezirke Eichwalde (teilweise)22 und Spittelhof (teilweise)23 aus dem Amtsbezirk Spittelhof, Landkreis Elbing, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.
20. 3. 1919
Umbenennung24 des Königreichs Preußen in Republik Preußen.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191925.
1. 10. 1919
Einstweilige
10. 1. 1920
Abtretung des Landkreises Elbing (teilweise)27 an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig.
28. 11. 1920
Einstweilige Unterstellung des Landkreises Elbing28 unter den Regierungspräsidenten in Marienwerder und den Oberpräsidenten in Königsberg i. Pr.
24. 12. 1920
Rückgliederung der Landgemeinden Pröbbernau (teilweise)29, Zeyerniederkampen und des Gutsbezirks Nogathaffkampen aus der Freien Stadt Danzig in den Landkreis Elbing.
31. 12. 1920
Umbenennung der Republik Preußen in Freistaat Preußen30.
1. 7. 1922
Eingliederung des Landkreises Elbing in den Regierungsbezirk Marienwerder in der Provinz Ostpreußen.
Umbenennung des Regierungsbezirks Marienwerder in Westpreußen.
13. 3. 1923
Eingliederung31
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 192741.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
aus dem Landkreis Elbing in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.
17. 10. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Eichwalde und Spittelhof aus dem Amtsbezirk Spittelhof, Landkreis Elbing, in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Elbing.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.
30. 1. 1934
Umbenennung43 des Freistaates Preußen in Land Preußen.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 11. 1939
Eingliederung der Stadt und des Stadtkreises Elbing in den Reichsgau Danzig44.
2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Danzig in Danzig-Westpreußen45.
8. 11. 1939
Endgültige Festlegung der Grenzen der Regierungsbezirke Bromberg, Danzig und Marienwerder;
Eingliederung der Stadt und des Stadtkreises Elbing in den Regierungsbezirk Danzig.
17. 11. 1939
Arbeitsaufnahme der Regierung in Danzig.
28. 12. 1939
Erlaß der Anordnung über die Verwaltungsführung46 in den Landkreisen.
1. 1. 1943
Zusammenlegung der Behörde des Regierungspräsidenten in Danzig mit der des Reichsstatthalters in Danzig-Westpreußen.
1. 1. 1945
Der Landkreis Elbing47 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, umfaßt 71 Gemeinden/Gutsbezirke.
Das Landrasam ist in Elbing.
26. 1. 1945
Besetzung der Stadt Tolkemit durch die Rote Armee.
11. 2. 1945
Besetzung der Stadt Elbing durch die Rote Armee.
Landrat (Kreis/Landkreis Elbing): | ||||
- | 1. | 7. | 1818: | Stadtpräsident Johann Bax in Elbing, |
- | . | 6. | 1819: | Eichel aus ? (kommissarisch), |
- | . | 3. | 1820: | Johann Haase aus ?, |
- | . | 3. | 1821: | Abramowski aus ?48, |
- | 1. | 1. | 1868: | Maximilian Frank aus ?49, |
- | . | . | 1879: | Gutsbesitzer Birkner aus ? (kommissarisch), |
- | 26. | 1. | 1880: | Gutsbesitzer Birkner in Elbing (endgültig)50, |
- | . | 5. | 1883: | Regierungsassessor Dr. Eugen Dippe von der Regierung in Danzig (kommissarisch), |
- | . | 6. | 1884: | Regierungsassessor Dr. Eugen Dippe in Elbing (endgültig), |
- | . | 10 | 1888: | Regierungsassessor Rüdiger Etzdorf von der Regierung in Cassel (kommissarisch), |
- | 1. | 6. | 1889: | Regierungsassessor Rüdiger Etzdorf in Elbing (endgültig)51, |
- | . | . | 190?: | Regierungsassessor Nicolaus von Posadowsky-Wehner von der Regierung in Danzig (kommissarisch) |
- | 1. | 7. | 1907: | Regierungsassessor Nicolaus von Posadowsky-Wehner in Elbing Danzig (endgültig)52, |
- | . | 10. | 1925: | Regierungsrat Carl Cichorius von der Regierung in Breslau (kommissarisch), |
- | . | 2. | 1926: | Regierungsrat Carl Cichorius in Elbing (endgültig)53, |
- | . | 9. | 1954: | Oberregierungsrat Müller-Axt von der Regierung in Danzig? (kommissarisch)54. |
Kreisleiter der NSDAP (Kreis Elbing im Gau Ostpreußen/Danzig-Westpreußen):/td> | ||||
- | . | . | 1932: | V. Brinkmann ?, |
- | . | . | 1932: | Dargel?, |
- | . | 11. | 1932: | Kreisleiter der NSDAP Walter Dähnke in Elbing, |
- | . | 1. | 1940: | stellvertretender Kreisleiter der NSDAP Bringmann (vertretungsweise), |
- | . | . | 1944: | Preuß aus ? als K-Kreisleiter55. |
Fußnoten: | |
1 | 1818: 10 1/3 Quadratmeien mit 33.500 Einwohnern. |
2 | Das sogenannte vormalige Elbinger Territorium. |
3 | Neue ständische Einrichtung für Ostpreußen, Westpreußen und Litthauen. |
4 | Sie galt für die Provinzen Preußen und Westpreußen. Ihre Einführung begann für jeden Kreis mit dem erstmaligen Zusammentritt der jeweiligen Kreisstände. |
5 | Aufgrund des Gesetzes über die Verpflichtung zur Armenpflege vom 31. 12. 1842. |
6 | Die Gemeindeordnung trat nicht sofort in Kraft. Sie wurde in der Folgezeit aber nur in wenigen Gemeinden eingeführt bis zu ihrer Sistierung und Aufhebung. |
7 | Diese Ordnungen traten nicht sofort in Kraft. Sie sollten in der Folgezeit besonders eingeführt werden. Das ist bis zu ihrer Sistierung und Aufhebung aber nicht mehr geschehen./td> |
8 | Es treten wieder die früheren Vorschriften in Kraft mit Ausnahme in den Gemeinden, in denen die Gemeindeordnung bereits eingeführt worden ist. |
9 | Das Gesetz trat eine Tag nach der Veröffentlichung am 29. 5. 1856 in Kraft. |
10 | Entsprechend der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872. |
11 | Dem Gutsbesitzer Baehrecke in Spittelhof gehörige 1,7680 ha. |
12 | 0,0406 ha. |
13 | 1905: 38.871 Einwohner. |
14 | Danach wird die Schreibweise der Orts- und Verwaltungsbezirksnamen mit einem unterscheidenden Vorsatzworte wie Alt, Neu, Groß, Klein, Bergisch, Deutsch usw. – sofern sie nicht jetzt schon in einem Worte geschrieben werden – ohne Bindestrich, dagegen solche, die sich aus zwei oder mehreren Stammnamen zusammen setzen, wie Schleswig-Holstein, Beeskow-Storkow usw. mit einem Bindestrich als die amtliche richtige festgesetzt. |
15 | 17 Parzellen des Ortsteiles Stadtfeld. und 1 Parzelle des statistischen Erhebungsbereichs Georgendamm. |
16 | 9 Parzellen. |
17 | 27 Parzellen. |
18 | Ortsteile Klein Röbern, Klein Teichhof, Stolzenmorgen, Strauchmühle, Thumberg und Wittenfelde. |
19 | Ortsteil Wansau.. |
20 | Ortsteil Pangritz-Kolonie. |
21 | 5 Parzellen. |
22 | 12 Parzellen. |
23 | 11 Parzellen. |
24 | Entsprechend dem Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Preußen vom gleichen Tage. |
25 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
26 | Hauptteil östlich der Nogat. |
27 | Alle westlich der Nogat gelegenen Gebiete. |
28 | Zusammen mit dem Restkreis Danziger Niederung (Teil der bei Preußen verbleibenden Frischen Nehrung), der dem Landkreis Elbing angegliedert bleibt. |
29 | Ohne 2 Parzellen. |
30 | Entsprechend der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. 11. 1920. |
31 | Infolge Festlegung der neuen Landesgrenze. |
32 | 3,1255 ha. |
33 | 3,0478 ha. |
34 | 1,3909 ha.. |
35 | 1,2635 ha. |
36 | 8,3126 ha. |
37 | 20,0518 ha. |
38 | 295 Parzellen mit insgesamt 505,7105 ha. |
39 | 86 Parzellen mit insgesamt 945,9527 ha. |
40 | Zu den Landgemeinden - Hoppenau: 6,0239 ha, - Nogathau: 0,4300 ha, - Ellerwald II. Trift: 1,4894 ha, - Ellerwald III. Trift: 3,9816 ha, - Ellerwald IV. Trift: 4,6280 ha, - Ellerwald V. Trift: 9,2937 ha, - Fischerskampe: 2,4749 ha. |
41 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
42 | 1925: 26.389 Einwohner.. |
43 | Entsprechend dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. 1 1934. |
44 | Die im Reichsgesetzblatt vorgesehene Bezeichnung Westpreußen hat sich nicht durchgesetzt. |
45 | Der Name ist ein Kompromiß aus dem ursprünglich vorgesehenen Namen Westpreußen und dem Wunsch, den Traditionsnamen Danzig weiterhin beizubehalten. |
46 | Danach obliegen in der Kreisstufe - die Menschenführung dem Kreisleiter der NSDAP, - die Verwaltung dem Landrat beziehungsweise dem Oberbürgermeister. Jede gegenseitige Einmischung ist zu unterlassen. Alle Stellen sollen aber eng und verständnisvoll zusammenarbeiten. |
47 | 1944: 26.992 Einwohner. |
48 | Auf sein Ersuchen ab 1. 1. 1868 Entlassung aus dem Staatsdienst mit Pension bewilligt; Charakter als Geheimer Regierungsrat verliehen. |
49 | 1878 als kommissarischer Kreishauptmann nach Celle; 1879 endgültig zum Kreishauptmann in Celle ernannt; seit ? von Frank. |
50 | 5. 1883 auf sein Ansuchen aus dem Staatsdienst entlassen. |
51 | Ab 7. 1899: von Etzdorf. |
52 | 9. 1925 zum Regierungsrat ernannt unter Überweisung an die Regierung in Hannover. |
53 | 7. 9. 1944 in Elbing ermordet? |
54 | Bis 1. 1945. |
55 | Bis 1. 1945. |
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Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 2. 2025.