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5. 8. 1772
Endgültige Unterzeichnung der preußisch-österreichisch-russischen Teilungsvertrags1.
Vereinbarung zwischen Russland, Preußen und Österreich über Gebietsabtretungen in Polen-Litauen2.
8. 1772
Besetzung von
durch Preußen.
13. 9. 1772
Besitzergreifungspatent5 über
durch Preußen.
28. 9. 1772
Erlaß des Notifications-Patentes;
Einführung des ostpreußischen Landrechts von 1721.
18. 10. 1772
Vorläufige Bezeichnung der durch Preußen besetzten Bezirke als Klein Preußen7.
13. 11. 1772
Bildung der Kriegs- und Domänenkammer Marienwerder für
Sitz ist Marienwerder.
Bildung
31. 1. 1773
Umbenennung der Keigs- und Domänenkammer Marienwerder in Westpreußen.
1. 6. 179412
Einführung des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten13.
3. 10. 1780
Erlaß der Dorfordnung für Westpreußen.
27. 2. 1787
Einführung der Wahl des Landrats und der Abhaltung von Kreisversammlungen.
?
Umbenennung des landrätlichen Kreises Unter Stargardt in Dirschau.
12. 7. 180714
Abtretung des drätlichen Kreisees Dirschau (teilweise)15 an die zu gründende Freie Stadt Danzig.
19. 11. 1808
Erlaß der Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie16.
16. 12. 180817
Bestellung eines Oberpräsidenten für die Kammerdepartements Litthauen18, Preußen19 und Westpreußen20.
26. 12. 180821
Umbenennung
27. 10. 1810
Aufhebung des Amtes des Oberpräsidenten.
17. 8. 1812
Veröffentlichung des Ediktes wegen Errichtung der Gendarmerie vom 30. Juli 1812.
Zusammenfassung der ländlichen Ortschaften des Kreises Dirschau mit den auf seinem Gebiet liegenden Städten23 Dirschau, Neustadt und Putzig zu zu einer Korporation.
8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Westpreußen die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:
1. 4. 1818
Bildung der Kreise
1. 10. 1887
Bildung des Kreises Dirschau in der preußischen Proving Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, aus den Landkreis Danzig (teilweise)24 und dem Kreis Preußisch Stargard (teilweise)25.
Es gilt die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
Das Landratsamt ist in Dirschau.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen.
12. 12. 1908
Eingliederung des Gutsbezirks Katzke (teilweise)26 aus dem Amtsbezirk Trampken, Kreis Danziger Höhe, in die Landgemeinde Groß Golmkau im Amtsbezirk Golmkau, Kreis Dirschau.
6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen28.
24. 10. 1912
Eingliederung der Landgemeinden
21. 1. 1913
Eingliederung des Gutsbezirks Uhlkau (teilweise)31 aus dem Kreis Dirschau in den Kreis Danziger Höhe.
20. 3. 1919
Umbenennung32 des Königreichs Preußen in Republik Preußen.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 191933.
9. 1. 1920
Der Kreis Dirschau34 in der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, umfaßt ? Gemeinden/Gutsbezirke.
Das Landratsamt ist in Dirschau.
10. 1. 1920
Abtretung der Kreise
1. 1. 1939
Beginn des deutschen Einmarschs in Polen.
2. 9. 1939
Deutsche Besetzung der Städte Gniew und Tczew.
?. 9, 1939
Deutsche Besetzung der Stadt Pelplin.
11. 9.1939
Der polnische Landkreis Tczew tritt zum Militärbezirk Danzig-Westpreußen.
1. 10. 1939
Einführung der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 22. 9. 193935.
26. 10. 1939
Der bisher polnische Landkreis Tczew36 tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung des Landkreises Tczew in Dirschau.
Das Landratsamt ist in Dirschau.
Eingliederung des Landkreises Dischau in den Reichsgau Danzig37.
Die bisher polnische Landgemeinde Janowo des Landkreises Tczew mit den Dorfgemeinden Burztych, Janowo, Kramtrowo, Male Polko und Nowe Lignowy wird vom Landrat des Landkreises Marienwerder mitverwaltet.
2. 11. 1939
Umbenennung des Reichsgaues Danzig in Danzig-Westpreußen38.
8. 11. 1939
Engültige Festlegung der Grenzen der Regierungsbezirke Bromberg, Danzig und Marienwerder;
Der Landkreis Dirschau tritt zum Regierungsbezirk Danzig.
28. 12. 1939
Erlaß der Anordnung über die Verwaltungsführung39 in den Landkreisen.
29. 12. 1939
Bestätigung des Namens Dirschau.
1. 4. 1940
Einführung von Artikel III40 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.
2. 12. 1940/26. 10. 1939
Rückwirkende Eingliederung der Gemeinden Außendeich Johannisdorf, Kleinfelde, Kramersdorf und Neuliebenau aus dem Landkreis Dirschau in den Landkreis Marienwerder.
1. 9. 1941
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Dirschau.
1. 4. 1942
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Städte Mewe und Pelplin.
28. 4. 1942/26. 10. 1939
Rückwirkende Eingliederung der Gemeinde Grünhof, Kr. Dirschau41 (teilweise)42 aus dem Landkreis Dirschau in den Landkreis Marienwerder.
1. 1. 1943
Zusammenlegung der Behörde des Regierungspräsidenten in Danzig mit der des Reichsstatthalters in Danzig-Westpreußen.
1. 1. 1945
Der Landkreis Dirschau43 im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, umfaßt 70 Gemeinden.
Das Landratsamt ist in Dirschau.
5. 3. 1945
Besetzung der Stadt Mewe durch die Rote Armee.
7?. 3. 1945
Besetzung der Stadt Pelplin durch die Rote Armee.
12. 3. 1945
Besetzung der Stadt Dirschen durch die Rote Armee.
Landrat (landrätlicher Kreis Dirschau): | ||||
- | 13. | 11. | 1772: | Carl von Below aus ?44, |
- | . | . | 1794: | Franz von Weiher aus ?. |
Landrat (Kreis Dirschau): | ||||
- | 1. | 10. | 1887: | Landrat Axel Döhn aus Preußisch Stargard45, |
- | . | . | 190?: | Regierungsrat Dr. von Kries von der Regierung in Danzig (kommissarisch), |
- | . | 8. | 1909: | Regierungsrat Dr. von Kries in Dirschau (endgültig46, |
- | . | 2. | 1919: | Regierungsassessor Dr. Freiherr von Dungern von der Regierung in Danzig (vertretungsweise). |
Landkommissar (Landkreis Tczew/Dirschau): | ||||
- | 6. | 9. | 1939: | Kreisleiter der NSDAP Otto Andres aus Tiegenhof, |
- | 27. | 9. | 1939: | Regierungsrat Sommer von der Regierung in ?. |
Landrat (Landkreis Dirschau): | ||||
- | 26. | 10. | 1939: | Landkommissar, Regierungsrat Sommer in Dirschau (kommissarisch), |
- | 20. | 11. | 1939: | Kreisleiter der NSDAP Otto Andres aus Tiegenhof (kommissarisch)47, |
- | 1. | 12. | 1939: | Gauamtsleiter der NSDAP Reinhold Isendick vom Gaustab der NSDAP in Danzig, zuletzt kommissarischer Bürgermeister in Neuteich (kommissarisch)48, |
- | . | 8. | 1941: | Regierungsoberinspektor Reinhold Isendick in Dirschau (endgültig)49, |
Kreisleiter der NSDAP (Kreis Dirschau im Gau Danzig/Danzig-Westpreußen): | ||||
- | 26. | 10. | 1939: | Gerhard Regier in Czattkau (kommissarisch)50, |
- | 20. | 11. | 1939: | Kreisleiter der NSDAP Otto Andres aus Tiegenhof (kommissarisch)51, |
- | 2. | 12. | 1940: | Gauamtsleiter der NSDAP Reinhold Isendick aus Danzig52, |
- | 1. | 7. | 1941: | Orttsgruppenleiter der NSDAP Alfed Rebischke aus Wissek53, |
- | . | ?. | 1943: | Landrat Reinhold Isendick in Dirschau (kommissaisch?)54, |
Fußnoten: | |
1 | Einigung über die erste Teilung Polens. |
2 | Geheimer Vertrag. |
3 | Ohne die Staädte Danzig und Thorn. |
4 | Als Entschädigung für entgangene Nutzungen. |
5 | Königlich Preußisches Patent an die samtliche Stände und Einwohner der Lande Preussen und Pommern, welche die Crone Pohlens bishero besessen, wie auch der Districte von Groß-Pohlen diesseits der Netze, vom gleichen Tage |
6 | Ohne die Städte Danzig und Thorn. |
7 | Bisher auch: Neu Preußen. |
8 | Mit Ausschluß der Stadt Thorn und Gebiet. |
9 | Mit Ausschluß der Stadt Thorn und Gebiet. |
10 | Für die ländlichen Ortschaften. |
11 | Für die 4 Städte Dirschau, Neustadt, Putzig und Stolzenberg – kombinierte Städte –. |
12 | Nach dem Patent wegen Publication des neuen allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten vom 5. 2. 1794. |
13 | Insbesondere: Zweiter Teil, sechster Titel: Von Gesellschaften überhaupt, und von Corporationen und Gemeinen insonderheit. |
14 | Inkrafttreten des Friedenstraktats von Tilsit zwischen Frankreich und Preußen vom 9. 7. 1807 durch Austausch der Ratifikationsurkunden. |
15 | Immediatstadt Stolzenberg – kombinierte Städte – und weiteres Gebiet. |
16 | Die Städteordnung trat nicht sofort in Kraft. Sie wurde in jeder Stadt – je nach Dauer der Vorbereitungen – zu unterschiedlichen Zeiten formell eingeführt. |
17 | Publikandum, betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staats-Behörden der Preußischen Monarchie in Beziehung auf die innere Landes- und Finanzverwaltung vom 16. 12. 1808. |
18 | Sitz in Gumbinnen. |
19 | Sitz in Königserg. |
20 | Sitz in Marienwerder. |
21 | Verodnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- ind Finanzbehörden vom 26. 12. 1808. |
22 | Bis 1819 noch meist als Regierungsdepartements bezeichnet. |
23 | Bisher den Steuerräten unterstellt. |
24 | Amtsbezirke Golmkau, Hohenstein, Mühlbanz, Sobbowitz, Stüblau und Uhlkau mit Ausschluß des Gutsbezirks Klein Kleschkau. |
25 | Stadtgemeinde Dirschau und Amtsbezirke Borroschau mit Ausnahme der Landgemeinde Labuhnken, Dalwin, Forstbezirk Pelplin, Gardschau, Gerdin, Liebenhof, Liebschau, Pelplin, Rathstube, Schlanz, Subkau, Swaroschin, Watzmiers, Zeisgendorf. |
26 | 6,6978 ha. |
27 | 1905: 40.856 Einwohner. |
28 | Danach wird die Schreibweise der Orts- und Verwaltungsbezirksnamen mit einem unterscheidenden Vorsatzworte wie Alt, Neu, Groß, Klein, Bergisch, Deutsch usw. – sofern sie nicht jetzt schon in einem Worte geschrieben werden – ohne Bindestrich, dagegen solche, die sich aus zwei oder mehreren Stammnamen zusammen setzen, wie Schleswig-Holstein, Beeskow-Storkow usw. mit einem Bindestrich als die amtliche richtige festgesetzt. |
29 | 0,1778 ha. |
30 | 0,2626 ha. |
31 | 0,1512 ha. |
32 | Entsprechend dem Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Preußen vom gleichen Tage./td> |
33 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
34 | 1905: 40.856 Einwohner. |
35 | Sie sollte zum 1. 4. 1940 in der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im besetzten Westpreußen in Kraft treten; Aufhebung durch die Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939. |
36 | Ohne die Landgemeinde Janowo. |
37 | Die im Reichsgesetzblatt vorgesehene Bezeichnung Westpreußen hat sich nicht durchgesetzt. |
38 | Der Name ist ein Kompromiß aus dem ursprünglich vorgesehenen Namen Westpreußen und dem Wunsch, den Traditionsnamen Danzig weiterhin beizubehalten |
39 | Danach obliegen in der Kreisstufe - die Menschenführung dem Kreisleiter der NSDAP, - die Verwaltung dem Landrat beziehungsweise dem Oberbürgermeister. Jede gegenseitige Einmischung ist zu unterlassen. Alle Stellen sollen aber eng und verständnisvoll zusammenarbeiten. |
40 | Vorschriften über die Verwaltung der übrigen Gemeinden (Amtskommissar-Verwaltung“). |
41 | Bis zum 25. 6. 1942: Polnisch Grünhof. |
42 | Rechts der Weichsel gelegenes Flurstück von 12,0015 ha. |
43 | 1941: 70.290 Einwohner. |
44 | 1787 zum Landesdirektor ernannt. |
45 | 1. 1894 Charakter als Geheimer Regierungsrat verliehen; 1. 1899 Roter Adlerorden III. Klasse mit der Schleife verliehen. |
46 | 11. 1917 zum Geheimen Regierungsrat ernannt; 12. 1918 verstorben. |
47 | 1. 1940 als stellvertretender Gauleiter der NSDAP nach Danzig. |
48 | 3. 7. 1940 förmliche Amtseinführung. |
49 | Bis 3. 1945? |
50 | 11. 1941 Kreisamtsleiter der NSDAP in Dirschau. |
51 | 1. 1940 als stellvertretender Gauleiter der NSDAP nach Danzig. |
52 | Bis 3. 1945? |
53 | ?. 1943 zur Wehrmacht einberufen. |
14 | Bis 3. 1945? |
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Zuletzt geändert am 9. 5. 2025.