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Amtsbezirk Raigrod

1. 8. 1941
Die bisher sowjetische (weißrussische) Landgemeinde ?1 mit den Dorfgemeinden ? tritt zum Bezirk Bialystok.

?. ?. 1941?
Einführung von Artikel III2 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939 in entsprechender Anwndung.
Bildung des Amtsbezirks Raigrod aus den Gemeinden ?, Raigrod, ? (? Gemeinden).

31. 7. 1944
Der Amtsbezirk Raigrod umfaßt die Gemeinden ?, Raigrod, ? (? Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Raigrod.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 11. 1. 2011.