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1. 3. 1920
Die Stadt Zweibrücken im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, bisher Bezirksamt Zweibrücken, wird kreisunmittelbar.
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Pfalz vom 29. 4. 1869.
?. ?. 1926
Eingliederung der Landgemeinden Bubenhausen und Ernstweiler aus dem Bezirksamt Zweibrücken in die kreisunmittelbare Stadt Zweibrücken.
1. 4. 1928
Einführung der Bayerischen Gemeindeordnung von 17. 10. 1927.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Bildung des neuen Stadtkreises Zweibrücken aus der kreisunmittelbaren Stadt Zweibrücken.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Ixheim und Niederauerbach aus dem Bezirksamt Zweibrücken in die Stadt und den Stadtkreis Zweibrücken.
1. 1. 1945
Der Stadtkreis Zweibrücken1 im Land Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, umfaßt die Stadt Zweibrücken (1 Gemeinde).
Erster Bürgermeister/ |
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- | . | . | 1905: | Roesinger aus ?, |
- | . | . | 1932: | Dr. Collofong aus ?1. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2008.