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Stadt Zweibrücken

1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Zweibrücken umfaßt die Stadt Zweibrücken (1 Gemeinde).
Es gilt die Bayerische Gemeindeordnung für die Pfalz vom 29. 4. 1869.

1. 3. 1920
Die Stadt Zweibrücken im Königreich Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, bisher Bezirksamt Zweibrücken, wird kreisunmittelbar.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2008.